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Vorlage - VI/STR/65/0412/16  

Betreff: Änderung der Baumaßnahmen gemäß Gebietsänderungsvertrag über Dorferneuerung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beteiligung einer Ortschaft
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Straßenbau und Verkehr
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Luckenau Entscheidung
23.08.2016 
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Fabrikweg Luckenau
Siedlung Luck

 

 

Der Ortschaftsrat Luckenau beschließt den Ausbau der Siedlung einschließlich der Oberflächenentwässerung anstatt des Ausbaus des Fabrikweges über die Dorferneuerung zu beantragen.

 

 


Gesetzliche Grundlage:

-

bereits gefasste Beschlüsse:

-

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

 

Der Ausbau des Fabrikweges ist als Maßnahme in der 1. Änderung des Gebietsänderungsvertrages, welcher seit 01.01.2010 in Kraft ist, enthalten und sollte bereits in den Jahren 2011 und 2012 realisiert werden.

 

Dafür wurden bereits seit 2007 seitens der Stadt Zeitz, damals noch als Trägergemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land, Fördermittel über die Dorferneuerung beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF) beantragt. Diese wurden jedoch immer wieder aus verschiedenen Gründen abgelehnt. Der letzte Ablehnungsbescheid vom ALFF datiert vom 02.02.2016 wurde damit begründet, dass die bisherige EU- Förderperiode zum 31.12.2015 ausgelaufen ist und eine erneute Beantragung im Rahmen der neuen Förderperiode erforderlich ist.

Mit dieser neuen Förderperiode seit 01.01.2016 haben sich auch die Beantragungsrichtlinien komplett geändert. Es werden nur noch Maßnahmen in einem Auswahlverfahren nach Punktesystem (Wettbewerbsverfahren) gefördert, bei denen die kompletten Unterlagen zu einem bestimmten Stichtag vorliegen. Dazu gehören u.a. auch Planungsunterlagen, welche der Leistungsphase 3 der HOAI entsprechen.

 

Zur Vergabe der Planungsleistungen selbst wird auch eine Ausschreibung gefordert und das Büro mit dem günstigsten Angebot soll den Planungsauftrag erhalten.

 

Die Verwaltung hat 3 ros zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Im Zuge dieser Angebotseinholung wurden auch Ortsbegehungen durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass der Fabrikweg zwar Sanierungsbedarf aufweist, aber der derzeitige Gesamtzustand einen grundhaften Ausbau aus Sicht der Büros und des zuständigen Fachamtes nicht rechtfertigt. Die Beleuchtung ist neu, der Gehweg ist gut begehbar und die Fahrbahn weist keine größeren Schadstellen auf.

Die Hochborden sind zwar marode und müssten ausgetauscht werden, die Fahrbahn ist rissig und es gibt keine geordnete Oberflächenentwässerung, hier besteht aber kurzfristig kein zwingender Handlungsbedarf. Das Oberflächenwasser  (auch das der Grundstücke) läuft derzeit aufgrund des vorhandenen Gefälles in Richtung Landesstraße ab und dann in die Wiesen und verursacht keine Schäden an den Grundstücken.

Die rissige Fahrbahnoberfläche kann durch eine Deckensanierung, welche jedoch über ALFF nicht förderfähig ist, wieder in Ordnung gebracht werden.

Bei einem grundhaften Ausbau werden auch Straßenausbaubeiträge auf die Grundstückseigentümer umgelegt. Eine wesentliche Verbesserung der derzeitigen Situation wird durch einen grundhaften Ausbau nicht erreicht. Der vorhandene Querschnitt sollte beibehalten werden (einseitiger Gehweg und Fahrbahnbreite wie bisher) und somit wäre nur eine optische Verbesserung zu verzeichnen.

 

Aus den o.g. Gründen schlägt das Fachamt vor, anstelle des Fabrikweges die Siedlung in Luckenau für den grundhaften Ausbau einschließlich der Oberflächenentwässerung als Fördermaßnahme beim ALFF zu beantragen.

 

Die Siedlung einschließlich der Zufahrt und Zuwegung zum Kindergarten ist unbefestigt, es gibt nur teilweise befestigte Gehwegbereiche und Beleuchtung und aufgrund der topografischen Lage und der fehlenden Oberflächenentwässerung werden die anliegenden Grundstücke bei stärkeren Regenfällen regelmäßig überschwemmt. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.

Die Verkehrssicherungspflicht kann hier nicht mehr gewährleistet werden, es besteht erhöhte Unfallgefahr für die Nutzer und Besucher der Kindereinrichtung.

 

r den Ausbau des ca. 290 m langen Fabrikweges sind im städtischen Haushalt 2016 für die Planung 40.000,00 € und in 2017 für die Bauausführung 336.500,00 € veranschlagt.

 

Die Siedlung ist ca. 330 m lang. Die Kosten werden sich unwesentlich verändern. Eine genaue Kostenberechnung ergibt sich aber erst im Rahmen der Planung.  

 

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Fabrikweg Luckenau (3909 KB)    
Anlage 2 2 Siedlung Luck (100 KB)