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Vorlage - VI/STR/65/0478/16  

Betreff: Maßnahmen des Förderprogramms "Dorferneuerung/Dorfentwicklung" im Kostenrahmen der beantragten Maßnahme im Haushaltsjahr 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
22.02.2017 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
16.03.2017 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
23.03.2017 
27. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0478/16)

 

 

  • Der Stadtrat beschließt die erforderlichen Mittel für die Förderung Dorferneuerung/Dorfentwicklung im Haushalts- und Finanzplan 2017 zum Zweck der finanziellen Absicherung der beantragten Fördermittel einzustellen.

 

  • Der Dorfentwicklungsplan wird für den Grundhaften Ausbau des Gehweges in der Loitscher Straße Ortsteil (OT) Würchwitz als einzige im Jahr 2017 beantragte Maßnahme hinsichtlich der Prioritätensetzung mit höchster Dringlichkeit ergänzt.

 


Gesetzliche Grundlage:

Teil D Punkt 4 ff der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 im Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt (Richtlinie RELE 2014-2020) vom 10.07.2015, in Kraft getreten am 08.03.2016

 

§ 45 (2) 4 , § 45 und § 104 Kommunalver-fassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Die Stadt Zeitz beabsichtigt den Gehweg in der Loitscher Straße auf einer Länge von ca. 300 Metern grundhaft auszubauen und eine Deckensanierung der Fahrbahn vorzunehmen.

Der Gehweg ist momentan teilweise mit Asphalt befestigt, welcher sehr verworfen und reparaturbedürftig ist. Die vorhandenen Bordsteine sind sehr desolat und brüchig.

Die Fahrbahndecke ist rissig und an vielen Stellen verworfen. Die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers ist nicht vollständig gegeben.

Geplant ist, den Gehweg grundhaft auszubauen und mit einer Pflasterdecke zu versehen.

Zur Abgrenzung Gehweg / Fahrbahn wird ein neuer Hochbord eingebaut, welcher an den Zufahrten abzusenken ist.

Im Rahmen der Maßnahme soll die Fahrbahndeckschicht abgefräßt und neu aufgebracht werden.

 

Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit sollen 9 neue Leuchten aufgestellt werden.

Durch den Abwasserzweckverband Zeitzer Land (ab 01.01.2016 AZV Weiße Elster - Hasselbach/Thierbach) wurde  im Juni 2015 eine Kanalbefahrung durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass der vorhandene Mischwasserkanal umfangreiche Schäden aufweist und dringend im Gehwegbereich saniert werden muss. Seitens des AZV war geplant einen neuen Kanal im Fahrbahnbereich noch 2016 zu verlegen, da auch die anliegenden Grundstückseigentümer aufgefordert worden sind bis Ende 2016 neue dezentrale Kläranlagen zu errichten.

An diesen Kanal muss auch die Straßenentwässerung mit angeschlossen werden.

Es ist technisch nur sinnvoll diese Arbeiten im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme auszuführen.

 

Der Bewilligungsbescheid für diese Maßnahme wurde bereits am 19.12.2014 erteilt, jedoch am 04.08.2015 widerrufen, da der Bau des Mischwasserkanals durch den AZV zu diesem Zeitpunkt nicht geklärt war und das bisherige Förderprogramm Ende 2015 ausgelaufen ist. Seit 01.01.2016 haben sich die Bedingungen für die Beantragung von Fördermitteln beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) geändert, u.a. muss ein aktualisierter Dorfentwicklungsplan vorgelegt werden.

 

 

Dorfentwicklungsplan

Der von der Gemeinde Würchwitz erstellte Dorfentwicklungsplan hat konzeptionell heute noch Gültigkeit.

Im März 2016 trat eine neue Förderrichtlinie in Kraft, wonach die zu beantragenden Einzelmaßnahmen nicht nur den Zielen der Dorferneuerung entsprechen müssen, sondern es müssen ab sofort diese zu beantragenden Einzelmaßnahmen als solche in den Dorfentwicklungsplänen explizit benannt sein.

Dies ist bezüglich der beantragten Einzelmaßname „Grundhafter Ausbau des Gehweges in der Loitscher Straße im OT Würchwitz“ im alten Dorfentwicklungsplan für Würchwitz nicht enthalten.

Der aktualisierte Dorfentwicklungsplan bedarf der zustimmenden Beschlussfassung der zuständigen Gemeindevertretung (Ortschaftsrat, Bauausschuss, Hauptausschuss und Stadtrat.)

Da es in dieser kurzen Zeit nicht möglich war und ist, den Dorfentwicklungsplan umfassend zu überarbeiten und fortzuschreiben, bedarf es auch in Hinblick auf den noch nicht genehmigten Haushalt, dieses Beschlusses.

 

 

Erforderlichkeit der kommunalaufsichtlichen Stellungnahme

Für die Beantragung der Fördermittel für die Förderung der Teilmaßnahme Dorferneuerung ist die Einholung der Stellungnahme von der Kommunalaufsicht erforderlich: gemäß Nr. 4.2 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 im Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt (Richtlinie RELE 2014-2020) vom 10.07.2015, in Kraft getreten am 08.03.2016.

Die „Stellungnahme der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde zur Sicherung der Gesamtfinanzierung der Maßnahme und Erbringung des kommunalen Eigenanteils, Bestätigung der Kommunalaufsicht, dass ausreichende Haushaltsmittel einschließlich Verpflichtungsermächtigungen für die Durchführung der geplanten Maßnahme zur Verfügung stehen werden“ der Bewilligungsstelle (Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd) vorzulegen. Diese prüft, ob die beantragende Gemeinde, hier die Stadt Zeitz, in der Lage ist, den im Fall der Bewilligung der beantragten Fördermittel erforderlichen Eigenanteil bereitzustellen.

Der Prüfvorgang der Kommunalaufsicht erfolgt auf Grundlage des Haushaltsplanes bzw. falls noch kein beschlossener und genehmigter Haushaltsplan vorliegt, an Hand eines Beschlusses vom Stadtrat, ob die damit verbundenen Investitionen unabweisbar sind.

Wenn die Stellungnahme der Kommunalaufsicht bis zum 01.04.2017 bzw. 01.07.2017 nicht vorgelegt werden kann, erfolgt auch keine Bewilligung der beantragten Fördermittel.

 

 


Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

 

Invest.-Nr. Produkt Konto

Einnahmen:  100.300,00 €    - 55.800,00 € 54100.6811005410023.110044.500,00 €              54100.688101              54100               23.2101

 

 

Ausgaben:

1. Kosten der zu be-2. Jährliche Folge-3. Maßnahmebezo-

    schließenden Maß-kostengene Einnahmen:

    nahme:         55.800,00 € in 2017 FM

                 44.500,00 € in 2018 SAB

                ___________

    181.800,00 €                   0                100.300,00 €

 

    55,17 %

 

Mittel sind veranschlagt 2017:

 

181.800,00 € Investitionsnummer:54100785200

Produkt: 54100

Konto:096200