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Vorlage - VI/STR/40/0488/16  

Betreff: Genehmigung der Annahme von Spenden gemäß § 99 KVG LSA i. V. m. § 13 Hauptsatzung der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kindertageseinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
19.01.2017 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen     

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss stimmt der Entgegennahme der Spende der Starkenberger Baustoffwerke GmbH, OT Kraasa, Gewerbegebiet 1 in 04617 Starkenberg für die Errichtung einer Rollerbahn in der Kindertageseinrichtung Schnauderbienchen,                   Pfalzstraße 1, OT Kayna im Wert von 2.500,00 € zu.


Begründung:

 

Gemäß § 99 Abs. 6 S. 1 des Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG – LSA) in seiner Fassung vom 17.06.2014 darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben  und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 beteiligen. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet gemäß § 99 Abs. 6 S. 3 KVG – LSA i. V. m. § 13 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz in der zurzeit gültigen Fassung der Hauptausschuss.

 

In der Kindertageseinrichtung Schnauderbienchen musste ein Spielgerät zurückgebaut werden. Als Ersatz soll eine Rollerbahn gebaut werden, die sich Kinder, Eltern und die Fachkräfte der Kita schon seit längeren wünschen. Hierfür sind bereits Spenden von ansässigen Unternehmen und Einwohnern von Kayna und Umgebung in Höhe von 648,77 € eingegangen.

Die Firma Starkenberger Baustoffwerke GmbH, OT Kraasa, Gewerbegebiet 1 in 04617 Starkenberg hat nunmehr angeboten, diese Rollerbahn zu errichten und die Kosten hierfür zu übernehmen. Die Kostenübernahme bezieht sich auf nachfolgend aufgeführte Materialien und Leistungen:

 

  • Baustelleneinrichtung
  • alle erforderlichen Erdarbeiten inkl. Entsorgung des Erdaushubs
  • Herstellung eines frostsicheren Unterbaus
  • Herstellung eines Feinplanums
  • Komplette Verlegung von Betonpflaster ca. 70 m² sowie Herstellung der Anschnitte
  • Angleichung der Geländeflächen nach Fertigstellung
  • Lieferung von allen benötigten Baumaterialien (Frostschutz, Split, Betonpflaster, usw.)

 

Die Errichtung der Rollerbahn soll im I. Quartal 2017 erfolgen.

Die Maßnahme ist mit dem Fachbereich Technisches Zeitz, Sachgebiet Gebäude- und Flächenmanagement abgestimmt.