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Vorlage - VI/STR/40/0492/17  

Betreff: Genehmigung der Annahme von Zuwendungen gemäß § 99 KVG LSA i. V. m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kultur und Tourismus
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
19.01.2017 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen     

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss stimmt der Entgegennahme von Zuwendungen der Sparkasse Burgenlandkreis in Höhe von 10.000 € für die Kulturförderung und 5.000 € für Marketingmaßnahmen im Rahmen der 1050-Jahrfeier zu.

 

Die Kulturförderung dient der Mitfinanzierung folgender städtischer Projekte:

-          1050-Jahrfeier

-          Herbstmarkt

-          Zuckerfest

-          Heinrich-Schütz-Musikfestival

-          Veranstaltungen im Capitol und der Franziskanerklosterkirche

 

Die Mittel für die Marketingmaßnahmen dienen dem Druck des Begleitheftes zum Kulturumzug, des Ankündigungsflyers für die Festwoche und von Postkarten.


 

 

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 99 Abs. 6 S. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in seiner Fassung vom 17.06.2014, darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 beteiligen.

Über die Annahme und Vermittlung entscheidet gemäß § 99 Abs. 6 S. 3 KVG LSA i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz i. d. F. der 1. Änderung vom 27.10.2014 der Haupt- und Wirtschaftsausschuss.

 

Mit der Sponsoringvereinbarung zur Kulturförderung der Stadt Zeitz sollen die o. g. städtischen Veranstaltungen: 1050-Jahrfeier, Herbstmarkt, Zuckerfest, Heinrich-Schütz-Musikfestival und Veranstaltungen im Capitol mitfinanziert werden. Im Festjahr 2017 sind hierbei zusätzliche Veranstaltungen geplant, die überregionales Interesse wecken werden.

 

Die Sponsoringvereinbarung zur Förderung von Marketingmaßnahmen dient der Mitfinanzierung der o. g. Printprodukte, die für die Veranstaltungen und Werbemaßnahmen im Rahmen der 1050-Jahrfeier benötigt werden.