Vorlage - VI/STR/65/0497/17
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Der Stadtrat beschließt:
- Für die in der Anlage dargestellten Flächen in der Gemarkung Zeitz, Flur 44, Flurstücke 644, 675, 195/211, 195/212, 712 und 710 (teilweise) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 76 A - Umbau und Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses Wendische Straße 14 in Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.
- Es wird folgendes Planziel angestrebt:
Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Drogeriemarktes mit einer maximal zulässigen Geschossfläche (GF) von 1.200 m².
- Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 76 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.
Bekanntmachung, dass während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung jedermann Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung nehmen sowie Anregungen und Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben kann.
- Die Behördenbeteiligung soll nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
- Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 76 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erstellt.
Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Gesetzliche Grundlage: | §§ 1, 8, 9, 12 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) § 45 (2) Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014
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bereits gefasste Beschlüsse: | Satzungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 der Stadt Zeitz V/STR/65/0184/1103/10
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aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Seitens des Antragstellers wurde mit Schreiben vom 13.01.2017 der Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt.
Durch diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird ein Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 39 (2. Änderung) der Stadt Zeitz – Mischgebiet im Geltungsbereich Block 1Judenstraße / Wendische Straße / Parzellenstraße / Voigtstraße – überplant und ersetzt diesen an dieser Stelle.
Seit der letzten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 im Jahr 2010 ist es nicht gelungen Einzelhändler bzw. Filialisten im Geltungsbereich anzusiedeln. Seit dieser Zeit sind die Ansprüche der Investoren in Bezug auf Verkaufsraumflächen weiter gestiegen, welche nicht mehr mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes vereinbar und auch nicht über Befreiungen regelbar sind.
Da bereits konkrete Umbau und Erweiterungsabsichten eines Vorhabenträgers vorhanden sind, macht sich die Erarbeitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 76 - Umbau und Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses Wendische Straße 14 in Zeitz - ist die Wiedernutzbarmachung von vorgenutzten Flächen (Einzelhandel) sowie die Erweiterung der vorhandenen Verkaufsraumflächen zwecks Errichtung eines Drogeriemarktes in der Wendischen Straße in der Gemarkung Zeitz.
Die Verbesserung der Einkaufsmöglichkeiten mit Waren des Drogeriebedarfs an diesem innerstädtischen Standort entspricht den Zielen des vom Stadtrat beschlossenen Stadtentwicklungskonzeptes.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz ist der Geltungsbereich als gemischte Baufläche ausgewiesen. Da das Vorhaben nicht großflächig ist, kann es aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Die Voraussetzungen für die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung sind gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) gegeben. Die im vorhabenzogenen Bebauungsplan Nr.76 bzw. im räumlichen und sachlichen Zusammenhang stehenden Bebauungsplan Nr. 39 der Stadt Zeitz anzurechnende zulässige Grundfläche überschreitet den Schwellenwert von 20000 m² nicht.
Zitat BauGB § 13a:
„(1) Ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungsplan der Innenentwicklung) kann im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Der Bebauungsplan darf im beschleunigten Verfahren nur aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt wird von insgesamt
- weniger als 20 000 Quadratmetern, wobei die Grundflächen mehrerer Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden, mitzurechnen sind, oder ….“
Die Geschossfläche des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird maximal 1.200 m² betragen.
Für den Drogeriemarkt ist eine Verkaufsraumfläche von ca. 800 m² vorgesehen.
Die Kosten der Planerarbeitung und der Erschließung / Erschließungsanpassung, wie auch die gegebenenfalls erforderlichen Gutachten werden vom Investor getragen.
Zu diesem Zweck wird ein Durchführungsvertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Zeitz abgeschlossen.
Folglich sind mit der Umsetzung dieses Beschlusses keine finanziellen Belastungen der Stadt Zeitz verbunden.
Haushaltsmäßige Auswirkungen : Keine
Anlage:
Antrag des Vorhabenträgers
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 16036 - Antrag auf Einleitung eines B-Planverfahens (2299 KB) |