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Vorlage - VI/STR/65/0498/17  

Betreff: Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung des Gehweges und der Beleuchtung des Thomas-Müntzer-Platzes in Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
22.02.2017 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
16.03.2017 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
23.03.2017 
27. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0498/17)
Anlagen:
scan-20170118112142 18 01 18 2017 11-24-48.325

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau des Thomas-Müntzer-Platzes in Zeitz.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf den grundhaften Ausbau des Gehweges und der Beleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Thomas-Müntzer-Platz als Anliegerstraße klassifiziert.

 

 


Gesetzliche Grundlage:

Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) § 6 i.V.m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 6 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sowie die Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt

Zeitz §§ 1 a, 3 und 4 in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

 

Begründung:

 

Durch den Versorgungsträger REDINET Burgenland GmbH als Betreiber  des örtlichen Stromverteilernetzes erfolgte 2016 die Erneuerung des Erdkabels im Gehweg des Thomas-Müntzer-Platzes. Die Gehwegoberflächen waren nach Beendigung der Kabelverlegung wieder herzustellen. Aufgrund des schlechten Zustandes der Oberflächenbefestigung des Gehweges wurde anschließend der grundhafte Ausbau des Gehweges durchgeführt. Im Zuge der Kostenteilung zwischen der REDINET Burgenland GmbH und der Stadt Zeitz konnte somit der grundhafte Ausbau kostengünstig erfolgen.

Vor dem Ausbau befand sich der Gehweg in einem sehr schlechten Zustand. Der mit Bernburger Mosaik verlegte Gehweg wies viele Fehlstellen auf und es waren ständig Reparaturarbeiten notwendig.

 

Die Beleuchtung entsprach nicht den lichttechnischen Erfordernissen.

 

Die Baumaßnahme umfasst folgende Leistungen:

 

Der Gehweg wurde in Betonpflaster neu errichtet. Die Borde ist in ihrer Lage verblieben.

 

2 alte Lichtmasten wurden zurückgebaut und durch 2 neue Masten mit LED-Technik ersetzt.

 

Die Baumaßnahme erstreckt sich über eine Länge von ca. 75 m.

 

Die Baumaßnahme  ist gemäß der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz beitragspflichtig.

 

Da der Thomas-Müntzer-Platz als Anliegerstraße zu klassifizieren ist, errechnet sich der Anteil der Beitragspflichtigen nach § 4 Abs. 4 Nr. 1 der Straßenausbaubeitragssatzung.

 

Abschnittsanfang:  Flurstück 323/2 (östlich) und Flurstück 774 (westlich) – alles Flur 44,          

                              Gemarkung Zeitz

 

Abschnittsende:     Flurstück 323/1 (östlich) und Flurstück 774 (westlich) - alles Flur 44,

                              Gemarkung Zeitz

 

Bauzeit:                  Mai-August 2016

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

 

Einnahmen:        

 

Ausgaben:

 

1. Kosten der zu be-              2. Jährliche Folge-         3. Maßnahmebezo-

    schließenden Maß-                kosten:                          gene Einnahmen:

    nahme:

 

    ca. 12.200,00  €                              -  ca. 8.500 €

                                                                                     Anteil der Beitragspflichtigen        

                                                                                     nach § 4 Abs. 4 Nr. 1 der                             

                                                                                     Straßenausbaubeitragssatzung                                                                                                   

 

 

Da die Rechnung für die Beleuchtung zurzeit noch geprüft wird, sind diese Zahlen vorbehaltlich. Das heißt, dass bezüglich der Beträge noch Änderungen möglich sind.

 

 

 


Anlage:

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 scan-20170118112142 18 01 18 2017 11-24-48.325 (316 KB)