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Vorlage - VI/STR/65/0501/17  

Betreff: Baumschutzsatzung als Konsolidierungsmaßnahme
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG öffentliches Grün / Baumschutz
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
22.02.2017 
Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen   

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Im Rahmen der freiwilligen Haushaltskonsolidierung wurde auch der Vorschlag unterbreitet, die Baumschutzsatzung aufzuheben, um damit eine Personal- und Aufwandseinsparung zu erreichen.

 

Das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (§ 15 Abs.1 Pkt. 3) ermächtigt die Gemeinden für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile ihres Gemeindegebietes eine Baumschutzsatzung zu erlassen. Die Stadt Zeitz hat im Jahr 1992 eine Baumschutzsatzung beschlossen, in der nach der aktuellen Fassung Bäume mit einem Stammumfang ab 100 cm geschützt sind. Diese Satzung tritt am 24.07.2017 außer Kraft.

Für den Fall, dass die Stadt Zeitz keine weiterführende Baumschutzsatzung erlässt, gelten die Bestimmungen gemäß der §§ 14ff Bundesnaturschutzgesetz, Eingriffsregelung sowie die Bestimmungen des § 39 BNatschG, Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen.

Die entsprechenden Anträge wären bei der unteren Naturschutzbehörde zu stellen. Da bei der Umsetzung der Eingriffsregelung nicht nach Größe und Art der Gehölze unterschieden wird, müsste auch für kleinere Bäume ein Antrag beim Burgenlandkreis gestellt werden. Auch bei eigenen Baumfällungen und Pflegemaßnahmen / Ausästungen die nicht der unmittelbaren Gefahrenabwehr dienen, ist dann ein Antrag auf Eingriffsgenehmigung beim Landkreis zu stellen.

 

In den Jahren 2014 – 2016 wurden auf Grundlage der Baumschutzsatzung jährlich zwischen 148 und 223 Anträge bearbeitet, davon wurden 128 – 204 Anträge durch Private und 19 – 29 durch Sachgebiete der Stadt Zeitz gestellt.

Hinzu kommen ca. 40 Maßnahmen die Bäume auf öffentlichen Flächen betreffen, die genehmigungspflichtig wären, wenn keine Baumschutzsatzung bestehen würde.

Im Durchschnitt dieser Jahre gab es jährlich 177 Anträge, davon 154 durch Private und 23 durch die Stadt. Die eigenen genehmigungspflichtigen Maßnahmen lägen bei 40 Vorgängen.

 

Zur Bearbeitung der Anträge ist ein Ortstermin zur Begutachtung des Baumes notwendig. Dieser wird von 2 Mitarbeiterinnen wahrgenommen. Anschließend erfolgt die Bearbeitung im Büro. Für die Bearbeitung im Büro werden ca. 30 min pro Vorgang benötigt. Setzt man für einen Ortstermin 15 min an ergibt sich für 1 Vorgang somit ein Arbeitsaufwand von 1 h.

Bei durchschnittlich 177 Anträgen ergibt sich hier ein Arbeitsaufwand von 177 h pro Jahr.

 

Für die Erarbeitung eines Antrages auf Eingriffsgenehmigung ist eine detaillierte Beschreibung der Maßnahme mit entsprechender Begründung und Bewertung der notwendigen Ersatzmaßnahme notwendig. Der Arbeitsaufwand im Sachgebiet Öffentliches Grün und Baumschutz wird hier für Büroarbeit und Ortsbesichtigungen auf insgesamt 2 h pro Vorgang geschätzt.

Bei Berücksichtigung der Umfangsregelung der Baumschutzsatzung der Stadt Zeitz wären ca. 63 Anträge pro Jahr zu bearbeiten. Da diese Regelung mit Abschaffung der Baumschutzsatzung nicht mehr greift, wird es zu deutlich mehr Vorgängen kommen. Bei geschätzten 90 Anträgen ergibt sich so ein Arbeitsaufwand von 180 h pro Jahr.

 

Die Abschaffung der Baumschutzsatzung führt damit zu keiner Personaleinsparung.

 

Für die Berechnung der Verwaltungsgebühr wird nur der Büroanteil herangezogen. Somit ergibt sich pro Bescheid eine Einnahme von 19,00 €. Bei umfangreicheren Anträgen mit mehr als 3 Bäumen wird die Gebühr dem Aufwand angepasst. Dies ist aber relativ selten der Fall. Die Zeit für den Ortstermin und entsprechende Fahrzeiten werden nicht in die Gebühr eingerechnet, da die Begutachtung der Bäume im Zusammenhang mit anderen Kontrollen an städtischen Bäumen verbunden wird. Für die Bearbeitung der 154 privaten Anträge ergibt sich somit eine Einnahme von 2.926,00 €.

 

Für die Bearbeitung eines Antrages auf Eingriffsgenehmigung können vom Burgenlandkreis zwischen 30,00 und 650,00 € berechnet werden. Von privaten Antragstellern ist uns bekannt, das für einen Bescheid für einen Einzelbaum 38,00 € erhoben werden. Bei Anträgen der Stadt Zeitz wurden bisher zwischen 78,00 und 114,00 € in Rechnung gestellt.

Geht man vereinfacht, von einer Gebühr von 50,00 € aus, würden für die 63 Anträge der Stadt Zeitz 3.150,00 € anfallen.

 

Bei einer Abschaffung der Baumschutzsatzung würden durch Mindereinnahmen und Mehrausgaben für den Haushalt der Stadt Zeitz Mehrkosten in Höhe von 6.076,00 € entstehen.

 

Da eine Baumschutzsatzung auch für den kommunalen Baumbestand gilt, kann die Stadt die notwendige Baumpflege eigenverantwortlich regeln.

Die Abschaffung der Baumschutzsatzung würde hier zu einem Verlust der Entscheidungsgewalt über den eigenen Baumbestand führen und damit auch eine deutliche Verlängerung des Entscheidungsprozesses nach sich ziehen.

 

Für die betroffenen Bürger würden ohne Baumschutzsatzung erhöhte Kosten und Mehrbelastungen entstehen, da sich die Anzahl der zu beantragenden Fälle erhöht und es dann keinen Ansprechpartner mehr vor Ort gibt.

 

Bei der Stadt könnten keine Personalkosten gespart werden. Aus finanzieller Sicht würde es sogar zu Mehrkosten für den Stadthaushalt kommen.

 

Die Abschaffung der Baumschutzsatzungen ist deshalb keine geeignete Konsolidierungs-maßnahme.

 

Das Sachgebiet beabsichtigt in die nächste Beratungsfolge eine überarbeitete Baumschutzsatzung einbringen, damit es am 24.07.2017 nicht zu einem Auslaufen der Satzung kommt.