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Vorlage - VI/STR/32/0504/17  

Betreff: Berufung Ortswehrleiter
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Brand- und Katastrophenschutz
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
16.03.2017 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
23.03.2017 
27. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/32/0504/17)

Der Stadtrat ernennt

 

  1. Herrn Peter Kiebler unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer bis zum 12.03.2021 zum Ortswehrleiter der Feuerwehr Zeitz, Ortswehr Aue-Aylsdorf.

 

  1. Herrn Manuel Jakobi unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer bis zum 12.03.2021 zum Ortswehrleiter der Feuerwehr Zeitz, Ortswehr Nonnewitz.

 


Begründung:

 

Gemäß § 15 Absatz 3 BrSchG werden Wehrleiter und deren Stellvertreter von der Gemeindefeuerwehr vorgeschlagen.

Durch den Träger der Feuerwehr erfolgt die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren. Bei noch fehlenden Qualifikationen erfolgt die Beauftragung für die Dauer von zwei Jahren.

 

Sie müssen fachlich geeignete Mitglieder im Einsatzdienst ihrer Feuerwehr sein.

Der Kreisbrandmeister ist vor der Ernennung bzw Beauftragung anzuhören. Die Stellungnahme des Burgenlandkreises dazu liegt bereits vor.

 

Im Rahmen der Wahlen im I. Quartal 2015 wurden diese Kameraden durch die Wehren der Stadt Zeitz zur Ernennung bzw. Beauftragung vorgeschlagen.

Die beiden Kameraden wurden zunächst wegen fehlenden Qualifikationen für zwei Jahre, in ihren Ortswehren, als Ortswehrleiter beauftragt. Da diese Qualifikationen innerhalb der vorgeschriebenen Zeit erfolgreich absolviert wurden, kann nun für die restliche Legislaturperiode die Ernennung unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit erfolgen.