Vorlage - VI/STR/14/0505/17
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Der Stadtrat beschließt die vorliegende 2. Änderung der Rechnungsprüfungsordnung (RPO) gemäß Anlage.
Gesetzliche Grundlage:
| § 140 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)
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bereits gefasste Beschlüsse:
| keine
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aufzuhebende Beschlüsse:
| keine |
Begründung:
Aufgrund § 140 Abs. 1 Nr. 2 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) prüft das Rechnungsprüfungsamt (RPA) den Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Abwasserbeseitigung Zeitz“. Das RPA kann sich hierzu gemäß § 142 Abs. 2 KVG eines Wirtschaftsprüfers bedienen. Um Kosten dabei einzusparen, erfolgt die Prüfung der Vergaben und der Kasse durch das RPA.
Gleichzeitig wurden die VOF und der zweite Abschnitt der VOL/A-EG aufgehoben, so dass sich eine Änderung der Rechnungsprüfungsordnung erforderlich macht.
Im Einvernehmen mit dem Betriebsleiter und des Betriebsführers des Eigenbetriebes wurden die Grenzwerte zur Vorlage der Vergaben beim RPA geändert.
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 2. Änderung der RPO (17 KB) | |||
2 | Synopse zur 2. Änderung RPO (27 KB) |