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Vorlage - VI/STR/14/0505/17  

Betreff: 2. Änderung der Rechnungsprüfungsordnung (RPO)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Rechnungsprüfungsamt
Federführend:Rechnungsprüfungsamt   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
07.03.2017 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Anhörung
23.03.2017 
27. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/14/0505/17)
Anlagen:
2. Änderung der RPO
Synopse zur 2. Änderung RPO

Der Stadtrat beschließt die vorliegende 2. Änderung der Rechnungsprüfungsordnung (RPO) gemäß Anlage.


Gesetzliche Grundlage:

 

§ 140 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

(KVG LSA)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:

 

keine

 

Begründung:

 

Aufgrund § 140 Abs. 1 Nr. 2 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) prüft das Rechnungsprüfungsamt (RPA) den Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Abwasserbeseitigung Zeitz“. Das RPA kann sich hierzu gemäß § 142 Abs. 2 KVG eines Wirtschaftsprüfers bedienen. Um Kosten dabei einzusparen, erfolgt die Prüfung der Vergaben und der Kasse durch das RPA.

Gleichzeitig wurden die VOF und der zweite Abschnitt der VOL/A-EG aufgehoben, so dass sich eine Änderung der Rechnungsprüfungsordnung erforderlich macht.

 

Im Einvernehmen mit dem Betriebsleiter und des Betriebsführers des Eigenbetriebes wurden die Grenzwerte zur Vorlage der Vergaben beim RPA geändert.


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2. Änderung der RPO (17 KB)    
Anlage 2 2 Synopse zur 2. Änderung RPO (27 KB)