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Vorlage - VI/STR/65/0513/17  

Betreff: 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz vom 16.12.2010
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG öffentliches Grün / Baumschutz
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Geußnitz Vorberatung
28.03.2017 
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
05.04.2017 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Luckenau Vorberatung
19.04.2017 
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Kayna Vorberatung
20.04.2017 
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna      
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
27.04.2017 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
04.05.2017 
28. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0513/17)
Anlagen:
2017 02 24 2. Änderungssatzung

 

Der Stadtrat beschließt die 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz vom 16.12.2010.

 

 


Gesetzliche Grundlage:

BestattG LSA vom 05.02.2002

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz vom 16.12.2010

1.Änderungssatzung vom 08.09.2011

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

 

Die Friedhofsgebühren wurden mit Beschluss der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz vom 16.12.2010 auf Grundlage der tatsächlich vorhandenen Gegebenheiten auf den 4 kommunalen Friedhöfen Geußnitz, Kayna, Luckenau und Mahlen einheitlich kalkuliert. Um neben der Wahlgrabstellen auf den Friedhöfen auch das Anlegen von Reihengrabstellen zu ermöglichen, wurde die 1. Änderungssatzung beschlossen.

 

Die Stadt Zeitz regelt gemäß § 8 GO LSA im eigenen Wirkungskreis durch Satzung die Benutzung der Friedhöfe. Entsprechend § 5 Abs. 2 b KAG LSA kann die Kostenermittlung für einen Kalkulationszeitraum erfolgen, der drei Jahre nicht übersteigen soll.

 

Für die Erstellung der Kosten- und Gebührenkalkulation zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz wurde das Institut für Schulung, Coaching und Verwaltungsoptimierung mit Sitz in Zwickau beauftragt. Das Ergebnis der Überprüfung im November 2016 ergab einen gleichbleibenden Gebührentarif zum Jahr 2013. Die Gebühren für Verwaltungsleistungen wurden bisher über die Verwaltungskostensatzung der Stadt Zeitz erhoben. Dies ist nicht statthaft. Der Verwaltungsaufwand ist künftig in der Friedhofsgebührensatzung zu berücksichtigen.

 

Es ist deshalb erforderlich, die Gebühr für Verwaltungsleistungen, bspw. Genehmigungen für Nutzungsrechte und Beisetzungen und Genehmigungen zur Errichtung sowie Veränderung an Grabmalen in der Friedhofsgebührensatzung neu aufzunehmen.

 

Die Auswertung der Kosten- und Gebührenkalkulation für die Friedhöfe Geußnitz, Kayna, Luckenau und Mahlen ergeben Verwaltungsgebühren, welche in der zu beschließenden 2. Änderungssatzung festgelegt sind.

 

 


Anlagen:

2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz vom 16.12.2010

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2017 02 24 2. Änderungssatzung (14 KB)