Vorlage - VI/STR/65/0515/17
Der Stadtrat beschließt:
- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Der beiliegende Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 72 A der Stadt Zeitz – Sondergebiet Nahversorgungszentrum Donaliesstraße 51 bis 53 in Zeitz – wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 72 A der Stadt Zeitz – Sondergebiet Nahversorgungszentrum Donaliesstraße 51 bis 53 in Zeitz – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan der Wombat Entwicklungsgesellschaft mbH & Co KG (Anlage 5), als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 6) des Bebauungsplanes Nr. 72 A wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Gesetzliche Grundlage: | § 10 Abs. 1 BauGB, § 12 BauGB § 8 und § 45 (3), Nr.4 Kommunalverfassungs-gesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) vom 17. Juni 2014
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bereits gefasste Beschlüsse: | Aufstellungsbeschluss VI/STR/65/0430/2710/16
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aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
In der Stadtratssitzung am 27.10.2016 wurde der Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 72 A der Stadt Zeitz – Sondergebiet Nahversorgungszentrum Donaliesstraße 51 bis 53 in Zeitz – gefasst.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Errichtung eines Aldi-Nahversorgers und eines Getränkemarktes.
Der betreffende Bereich erhält durch die Wiedernutzbarmachung von vorgenutzten Flächen (ehemaliger Schrottplatz) eine städtebauliche Aufwertung.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 72 A – Sondergebiet Nahversorgungszentrum Donaliesstraße 51 bis 53 in Zeitz – ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz als gewerbliche Baufläche ausgewiesen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde als Bebauungsplan der Innenentwicklung erarbeitet und im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der nächsten Änderung angepasst.
Im beschleunigten Verfahren kann gemäß § 13 a, Abs. 2, Satz 2 BauGB „…ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist; die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf nicht beeinträchtigt werden; der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen“.
Im Auftrag des Investors wurde eine gutachterliche Stellungnahme zur Ansiedlung Nahversorgungsvorhaben am Standort Donaliesstraße in Zeitz (Raumordnerische und städtebauliche Auswirkungsanalyse Ansiedlungsvorhaben Nahversorgung, Zeitz) durch die imakomm Akademie GmbH Aalen erarbeitet.
„Fazit:
5. Empfehlung:
Aus gutachterlicher Sicht bestehen keine raumordnerischen und städtebaulichen Bedenken zur Erweiterung bei gleichzeitiger Verlagerung der bestehenden Anbieter Aldi und Getränkemarkt am Standort Zeitz, Donaliesstraße. Das Nahversorgungsvorhaben wird eine deutliche Verbesserung der Nahversorgungssituation in der bisher unterversorgten Unterstadt von Zeitz mit sich bringen und der Strategie des Stadtentwicklungskonzeptes entsprechend….“
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 72 A der Stadt Zeitz lag in der Zeit vom 05.12.2016 bis zum 05.01.2017 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Parallel dazu wurde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden durchgeführt.
Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind in der beiliegenden Abwägung (Anlage 3) zusammengefasst.
Auf dieser Grundlage wurde die vorliegende Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 72 A der Stadt Zeitz erarbeitet.
Anlagen:
Anlage 1: Verfahrensvermerk
Anlage 2: Durchführungsvertrag
Anlage 3: Abwägung
Anlage 4: Planzeichnung (Teil A)
Anlage 4: textliche Festsetzungen (Teil B)
Anlage 5: Vorhaben und Erschließungsplan
Anlage 6: Begründung des Bebauungsplanes
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage 1 Verfahrensvermerk KVG LSA (16 KB) | |||
2 | Anlage 2 Durchführungsvertrag (46 KB) | |||
3 | Anlage 3 Abwägung (224 KB) | |||
4 | Anlage 3.1 Abwägung (825 KB) | |||
5 | Anlage 4 Planzeichnung m. textl. Fests. (2032 KB) | |||
6 | Anlage 5 Vorhaben- u. Erschließungsplan (330 KB) | |||
7 | Anlage 5.1 Erläuterung Vorhaben und Erschließungsplan (164 KB) | |||
8 | Anlage 6 Begründung (813 KB) | |||
9 | Anlage 6. I - Baugrund (1891 KB) | |||
10 | Anlage 6. II - Altlastenfreistellung (4834 KB) | |||
11 | Anlage 6. III - Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG (1686 KB) | |||
12 | Anlage 6. IV - LHW - Hydrologische Angaben (947 KB) | |||
13 | Anlage 6. V - Auswirkungsanalyse_zum B-Plan 72A Zeitz (1040 KB) | |||
14 | Anlage 6. VI - Schallgutachten (5498 KB) |