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Vorlage - VI/STR/OB/0520/17  

Betreff: Beteiligungsbericht 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Beteiligungsmanagement
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
16.03.2017 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
23.03.2017 
27. Sitzung des Stadtrates Zeitz zur Kenntnis genommen  (VI/STR/OB/0520/17)
Anlagen:
BB 2017 HA-Wifö 16.03.2017 STR 23.03.2017

Gesetzliche Grundlage:

§ 130 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

Keine

 

 

Begründung:

 

Um die Beteiligungen einer Kommune steuern und kontrollieren zu können, hat der Gesetzgeber in § 130 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt die Kommunen verpflichtet, einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des öffentlichen und des privaten Rechts zu erstellen, jährlich fortzuschreiben und die Gemeinderatsmitglieder darüber zu informieren und mit ihnen zu erörtern.

 

Der Beteiligungsbericht 2017 wird hiermit für das Ertragsjahr 2015 entsprechend § 130 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt dem Stadtrat zur Erörterung vorgelegt (s. Anlage). Vertreter der Unternehmen, zu denen unmittelbare Beteiligungen bestehen, sind zur Teilnahme an der Erörterung eingeladen.