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Vorlage - VI/STR/OB/0522/17  

Betreff: Genehmigung der Annahme von Spenden gemäß § 99 KVG LSA i. V. m. § 7 (2) Pkt. 7 Hauptsatzung der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Referat Wirtschaftliche Entwicklung
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
16.03.2017 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss stimmt der Entgegennahme der Spende  von der Mitteldeutschen Braunkohlegesellschaft mbH, Glück-Auf-Straße 1 in 06711 Zeitz in Höhe von 10.000 €  zur Deckung des Eigenanteils an der Machbarkeitsstudie zur Revitalisierung von Altindustrieflächen zu.


Gesetzliche Grundlage:

keine

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 99 Abs. 6 S. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in seiner Fassung vom 17.06.2014 darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 beteiligen.

Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet gemäß § 99 Abs. 6 S. 3 KVG LSA i. V. m. § 7 (2) Pkt. 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz in der zurzeit gültigen  Fassung der Haupt- und Wirtschaftsausschuss.