Vorlage - VI/STR/OB/0522/17
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Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss stimmt der Entgegennahme der Spende von der Mitteldeutschen Braunkohlegesellschaft mbH, Glück-Auf-Straße 1 in 06711 Zeitz in Höhe von 10.000 € zur Deckung des Eigenanteils an der Machbarkeitsstudie zur Revitalisierung von Altindustrieflächen zu.
Gesetzliche Grundlage: | keine |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Gemäß § 99 Abs. 6 S. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in seiner Fassung vom 17.06.2014 darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 beteiligen.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet gemäß § 99 Abs. 6 S. 3 KVG LSA i. V. m. § 7 (2) Pkt. 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz in der zurzeit gültigen Fassung der Haupt- und Wirtschaftsausschuss.