Vorlage - VI/STR/40/0523/17
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Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister mit der Durchführung der zur Anordnung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) in der Virchowstraße zwischen den Einmündungen Röntgenstraße und Käthe-Niederkirchner-Straße gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) notwendigen Schritte.
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Begründung:
Im Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport des Stadtrates Zeitz wurde infolge einer Anfrage des Stadtrates Dr. Weinhold über die Notwendigkeit der Anordnung eines Fußgängerüberweges in der Virchowstraße zwischen den Einmündungen Röntgenstraße und Käthe-Niederkirchner-Straße diskutiert.
Auch wenn es bislang noch nicht zu einer signifikanten Unfallhäufung mit Personenschäden gekommen ist, so wurde doch eine deutliche Zunahme des Verkehrsaufkommens in den Spitzenzeiten wahrgenommen. Sowohl Kinder als auch ältere Menschen, mithin ein besonders schützenswerter Personenkreis der Verkehrsteilnehmer, haben dabei oft Schwierigkeiten, die Überquerung der Straße sicher zu gestalten.
Die Einreicher sehen die Notwendigkeit, hier präventiv im Interesse des Lebens und der Gesundheit unserer Bürger aktiv zu werden. Die notwendigen Voraussetzungen gemäß der R-FGÜ 2001 werden als gegeben betrachtet, da in der Fortsetzung der Virchowstraße, am unteren Schlangenweg, bereits ein Fußgängerüberweg angeordnet wurde. Die Verkehrsdichte ist mithin gegeben, die Zahl der Fußgänger vergleichbar.
Dieselben Gründe sprechen demnach auch an dieser Verkehrsstelle für einen Fußgängerüberweg, da der oben genannte bereits existente dort nicht als Alternative für die Fußgänger im Bereich Virchowstraße in Betracht kommt.
Im Ergebnis der Diskussion im Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport wurde mehrheitlich empfohlen, diese Vorlage in die Beratungs- und Beschlussfolge der Gremien des Zeitzer Stadtrates sowie diesen selbst zu erstellen.