Vorlage - VI/STR/20/0525/17
|
|
Gesetzliche Grundlage: | § 100 KVG LSA (Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen - Anhalt) |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Gemäß § 100 KVG LSA haben Kommunen für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Grundlage des durch die Verwaltung erarbeiteten Entwurfes der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 bilden insbesondere prognostizierte Festsetzungen, Berechnungen und sorgfältige Schätzungen.
Die vorliegende Haushaltssatzung beinhaltet für das Haushaltsjahr 2017 Gesamterträge in Höhe von 57.706.500 € und Gesamtaufwendungen von 57.401.200 €.
Der Ergebnisplan schließt damit mit einem Überschuss in Höhe von 305.300 € ab.
Aus den geplanten Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 10.293.100 Euro und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 11.809.200 Euro und unter Berücksichtigung der Inanspruchnahme von Rücklagen entsteht ein Finanzierungsdefizit von 1.324.500 Euro, welches durch eine Kreditfinanzierung ausgeglichen werden soll.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten wird auf 15.903.200 € festgesetzt.
Die Haushaltssatzung wird als Beratungsgrundlage für die Beratungen in den Fachausschüssen und Ortschaftsräten ausgereicht.
30.03.2017 Sondersitzung des Finanz- / Rechnungsprüfungsausschusses
03.04.2017 Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
05.04.2017 Sitzung des Bauausschusses
11.04.2017 Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz
11.04.2017 Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg
18.04.2017 Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz
19.04.2017 Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau
20.04.2017 Sitzung des Ortschaftsrates Kayna
24.04.2017 Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau
25.04.2017 Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz
25.04.2017 Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
27.04.2017 Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
04.05.2017 28. Sitzung des Stadtrates Zeitz - Beschlussfassung