Vorlage - VI/STR/65/0526/17
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Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz mit der Abschnittsbildung
- Kreuzung Zeitzer Straße/Gartenweg/Steinbrüchener Weg bis Einmündung Kastanienweg
- Einmündung Wildenseer Weg bis Ausbauende (Zuwegung zu den Grundstücken Zeitzer Straße 20 und 21
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Zeitzer Straße als Straße mit überwiegendem Durchgangsverkehr (Hauptverkehrsstraße) klassifiziert.
Gesetzliche Grundlage: | Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt(KAG LSA) § 6 i.V.m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 6 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt (KVG LSA) sowie die Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbau-beiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz §§ 1 a, 3 und 4 in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung
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bereits gefasste Beschlüsse: | keine
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aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Die Ausbaumaßnahme erstreckt sich über 2 Teilstücke der Zeitzer Straße (L 196) im Ortsteil Geußnitz. Deshalb ist eine Abschnittsbildung in 2 Abschnitte vorzunehmen.
Da nur die Straßenbeleuchtung erneuert bzw. ergänzt wurde, ist eine Aufwandsspaltung erforderlich.
Die Straßenbeleuchtungsanlagen im Zeitzer Ortsteil Geußnitz befinden sich derzeit auf den Freileitungsmasten des örtlichen Energieversorgers Stadtwerke Zeitz GmbH und seinem Netzbetreiber Redinet Burgenland GmbH.
Auf Grund des Alters der Freileitungsmasten und im Zuge der Netzentflechtung hat der Energieversorger im Jahr 2015 begonnen, neue Erdkabel zu verlegen. Im Zuge der Verlegung der Erdkabel wurden bereits Beleuchtungskabel mitverlegt und Masthülsen gesetzt.
Nach Abschluss der Arbeiten werden die Freileitungsmasten zurückgebaut. Somit würde auch die Straßenbeleuchtung außer Betrieb gehen und die Verkehrssicherungspflicht nicht mehr gewährleistet sein. Aufgrund dessen werden im 1. Abschnitt 4 neue LED- Leuchten errichtet und im 2. Abschnitt 9. Um den Bewohnern der Grundstücke Zeitzer Straße 20 und 21 fußläufig einen sicheren Zugang zum Ortskern, insbesondere den Kindern zur Bushaltestelle zu gewährleisten, wurde die Beleuchtung im 2. Abschnitt bis zum Grundstück Zeitzer Straße 20 erweitert.
Die Anlieger wurden persönlich oder mit Anliegerinformationsblättern von den bauausführenden Firmen über die Baumaßnahme informiert.
1. Abschnitt:
Bauanfang: Kreuzung Zeitzer Straße/Gartenweg/Steinbrüchener Weg, Flurstück 103
östlich und Flurstück 59/1 westlich (alles Flur 2)
Bauende: Einmündung Kastanienweg, Flurstück 32/7 östlich und Flurstück 111/59
westlich (alles Flur 2)
2. Abschnitt :
Bauanfang: Einmündung Wildenseer Weg Flurstück135/43 (teilweise) der Flur 1 westlich
und Flurstück 219 der Flur 3 östlich
Bauende: Ausbauende Flurstück 178/49 der Flur 1 nördlich und Flurstück 12 der Flur 3
Südlich
Baubeginn:Oktober 2015
Fertigstellung: März 2017
Für die Baumaßnahme erhält die Stadt Zeitz im Rahmen des Programmes STARK V – energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen- eine 100 %ige Förderung
der Kosten für die LED-Leuchten. Diese Fördermittel kommen nur dem Kostenanteil der Stadt zugute, d.h. den beitragspflichtigen Anliegern sind keine Fördermittel anzurechnen. Für das Erdkabel und die Masthülsen erfolgt keine Förderung.
Es wurde bereits der Zuwendungsbescheid am 07.02.2017 durch die Investitionsbank (IB) Sachsen-Anhalt erteilt.
Die Baumaßnahme ist gemäß der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenaus-
baubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz beitragspflichtig.
Da die Zeitzer Straße als öffentliche Einrichtung mit überwiegendem Durchgangsverkehr (Hauptverkehrsstraße) zu klassifizieren ist, errechnet sich der Anteil der Beitragspflichtigen nach § 4 Absatz 4 Nr. 3 der Satzung.
Finanzielle Auswirkungen (in EURO)
Einnahmen:
1.Kosten der zu be- 2. Jährliche Folge- 3. Maßnahmebezo-
schließenden Maß- kosten: gene Einnahmen:
nahme:
lt. Rechnung: Anteil der Beitragspflichtigen:
33.135,52 € - €16.567,76 €
(Hauptverkehrsstraße = 50 %
von 33.135,52 €)
Anlagen:
Lageplan
Anlagen: | ||||
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