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Vorlage - VI/STR/65/0528/17  

Betreff: Ausbau der Siedlung im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Geußnitz Vorberatung
28.03.2017 
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
05.04.2017 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
27.04.2017 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
04.05.2017 
28. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0528/17)
Anlagen:
scan-20170306094141 06 03 06 2017 09-45-04.848

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Siedlung im Ortsteil Geußnitz von der Einmündung in den Steinbrüchener Weg bis zum Abzweig Siedlung Nr. 7.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Siedlung als Anliegerstraße klassifiziert.

 


Gesetzliche Grundlage:

Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-

Anhalt (KAG LSA) § 6 i.V.m. §§ 8 und 45 Abs. 2

Nr. 6 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sowie die Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz  §§ 1 a, 3 und 4 in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

Begründung:

 

Die Ausbaumaßnahme erstreckt sich über ein Teilstück der Siedlung im Ortsteil Geußnitz.

Deshalb ist die Abschnittsbildung vorzunehmen.

 

Da nur die Straßenbeleuchtung erneuert bzw. ergänzt wurde, ist eine Aufwandsspaltung erforderlich.

 

Die Straßenbeleuchtungsanlagen im Zeitzer Ortsteil Geußnitz befinden sich auf den Freileitungsmasten des örtlichen Energieversorgers Stadtwerke Zeitz GmbH und seinem Netzbetreiber Redinet Burgenland GmbH.

 

Auf Grund des Alters der Freileitungsmasten und im Zuge der Netzentflechtung hat der Energieversorger im Jahr 2015 begonnen, neue Erdkabel zu verlegen. Im Zuge der Verlegung der Erdkabel wurden bereits Beleuchtungskabel mitverlegt und Masthülsen gesetzt.

 

Nach Abschluss der Arbeiten werden die Freileitungsmasten zurückgebaut. Somit würde auch die Straßenbeleuchtung außer Betrieb gehen und die Verkehrssicherungspflicht nicht mehr gewährleistet sein. Aufgrund dessen werden 6 neue LED- Leuchten errichtet.

 

Die Anlieger wurden persönlich oder mit Anliegerinformationsblättern von den bauausführenden Firmen über die Baumaßnahme informiert.

 

Bauanfang:Einmündung Steinbrüchener Weg, Flurstück 2/63 westlich und

Flurstück 2/94 östlich (alles Flur 2)

 

Bauende:Abzweig Siedlung Nr. 7, Flurstück 127 westlich und Flurstück 2/55

östlich (alles Flur 2)

 

Baubeginn:Oktober 2015

 

Fertigstellung:  März 2017    

 

Für die Baumaßnahme erhält die Stadt Zeitz im Rahmen des Programmes STARK V – energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen-  eine 100 %ige Förderung

der Kosten für die LED-Leuchten. Diese Fördermittel kommen nur dem Kostenanteil der Stadt  zugute, d.h. den beitragspflichtigen Anliegern sind keine Fördermittel anzurechnen.

Für das Erdkabel und die Masthülsen erfolgt keine Förderung.

Es wurde bereits der Zuwendungsbescheid  am 07.02.2017 durch die Investitionsbank (IB) Sachsen-Anhalt erteilt.

 

Die Baumaßnahme ist gemäß der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenaus-

baubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz beitragspflichtig.

Da die Siedlung als öffentliche Einrichtung mit überwiegendem Anliegerverkehr (Anliegerstraße) zu klassifizieren ist, errechnet sich der Anteil der Beitragspflichtigen nach § 4 Absatz 4 Nr. 1 der Satzung.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

 

Einnahmen:

 

1. Kosten der zu be-                  2. Jährliche Folge-       3.Maßnahmebezo-  

   schließenden Maß-                     kosten:                     gene Einnahmen:   

nahme:

 

lt. Rechnung:                                                               Anteil der Beitragspflichtigen:15.908,07 €                                 - €              11.135,65 €

                                                                            (Anliegerstraße = 70 %

                                                                            von 15.908,07 €)

 

 


Anlagen:

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 scan-20170306094141 06 03 06 2017 09-45-04.848 (227 KB)