Vorlage - VI/STR/65/0528/17
|
|
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Siedlung im Ortsteil Geußnitz von der Einmündung in den Steinbrüchener Weg bis zum Abzweig Siedlung Nr. 7.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Siedlung als Anliegerstraße klassifiziert.
Gesetzliche Grundlage: | Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen- Anhalt (KAG LSA) § 6 i.V.m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 6 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sowie die Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz §§ 1 a, 3 und 4 in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung
|
bereits gefasste Beschlüsse: | keine
|
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Die Ausbaumaßnahme erstreckt sich über ein Teilstück der Siedlung im Ortsteil Geußnitz.
Deshalb ist die Abschnittsbildung vorzunehmen.
Da nur die Straßenbeleuchtung erneuert bzw. ergänzt wurde, ist eine Aufwandsspaltung erforderlich.
Die Straßenbeleuchtungsanlagen im Zeitzer Ortsteil Geußnitz befinden sich auf den Freileitungsmasten des örtlichen Energieversorgers Stadtwerke Zeitz GmbH und seinem Netzbetreiber Redinet Burgenland GmbH.
Auf Grund des Alters der Freileitungsmasten und im Zuge der Netzentflechtung hat der Energieversorger im Jahr 2015 begonnen, neue Erdkabel zu verlegen. Im Zuge der Verlegung der Erdkabel wurden bereits Beleuchtungskabel mitverlegt und Masthülsen gesetzt.
Nach Abschluss der Arbeiten werden die Freileitungsmasten zurückgebaut. Somit würde auch die Straßenbeleuchtung außer Betrieb gehen und die Verkehrssicherungspflicht nicht mehr gewährleistet sein. Aufgrund dessen werden 6 neue LED- Leuchten errichtet.
Die Anlieger wurden persönlich oder mit Anliegerinformationsblättern von den bauausführenden Firmen über die Baumaßnahme informiert.
Bauanfang:Einmündung Steinbrüchener Weg, Flurstück 2/63 westlich und
Flurstück 2/94 östlich (alles Flur 2)
Bauende:Abzweig Siedlung Nr. 7, Flurstück 127 westlich und Flurstück 2/55
östlich (alles Flur 2)
Baubeginn:Oktober 2015
Fertigstellung: März 2017
Für die Baumaßnahme erhält die Stadt Zeitz im Rahmen des Programmes STARK V – energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen- eine 100 %ige Förderung
der Kosten für die LED-Leuchten. Diese Fördermittel kommen nur dem Kostenanteil der Stadt zugute, d.h. den beitragspflichtigen Anliegern sind keine Fördermittel anzurechnen.
Für das Erdkabel und die Masthülsen erfolgt keine Förderung.
Es wurde bereits der Zuwendungsbescheid am 07.02.2017 durch die Investitionsbank (IB) Sachsen-Anhalt erteilt.
Die Baumaßnahme ist gemäß der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenaus-
baubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz beitragspflichtig.
Da die Siedlung als öffentliche Einrichtung mit überwiegendem Anliegerverkehr (Anliegerstraße) zu klassifizieren ist, errechnet sich der Anteil der Beitragspflichtigen nach § 4 Absatz 4 Nr. 1 der Satzung.
Finanzielle Auswirkungen (in EURO)
Einnahmen:
1. Kosten der zu be- 2. Jährliche Folge- 3.Maßnahmebezo-
schließenden Maß- kosten: gene Einnahmen:
nahme:
lt. Rechnung: Anteil der Beitragspflichtigen:15.908,07 € - € 11.135,65 €
(Anliegerstraße = 70 %
von 15.908,07 €)
Anlagen:
Lageplan
![]() | ||||
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
![]() |
1 | scan-20170306094141 06 03 06 2017 09-45-04.848 (227 KB) |