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Vorlage - VI/STR/20/0534/17  

Betreff: 1. Fortschreibung des Maßnahmeplanes zur Rückführung des Liquiditätskredites
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
30.03.2017 
Sondersitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
03.04.2017 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
05.04.2017 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Würchwitz Vorberatung
11.04.2017 
Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Zangenberg Vorberatung
11.04.2017 
Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Nonnewitz Vorberatung
18.04.2017 
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Luckenau Vorberatung
19.04.2017 
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Kayna Vorberatung
20.04.2017 
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna      
Ortschaftsrat Pirkau Vorberatung
24.04.2017 
Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau abgelehnt   
Ortschaftsrat Geußnitz Vorberatung
25.04.2017 
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Theißen Vorberatung
25.04.2017 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
27.04.2017 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Vorberatung
04.05.2017 
28. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/20/0534/17)
Anlagen:
1. Fortschreibung Maßnahmeplan 2017 - Anlage 1
Liquiditätsplanung März bis August 2017 - Anlage 2

Der Stadtrat beschließt die 1. Fortschreibung des Maßnahmeplanes zur Rückführung des

Liquiditätskredites.

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 100 KVG LSA (Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen - Anhalt)

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

Begründung:

 

Mit der Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2016 wurde ein Gesamtbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von 15.550.000 € genehmigt.

 

Zu dieser Genehmigung erging die kommunalaufsichtliche Anordnung, eine Überarbeitung und erneute Beschlussfassung des Maßnahmeplanes zur Rückführung des Liquiditätskredites unter Erweiterung der bisher festgelegten Maßnahmen vorzunehmen und durch den Stadtrat beschließen zu lassen.

 

Der Kassenbestand der Stadt Zeitz betrug zum 28.02.2017            -   10.312.581,74 €.

Forderungsrückstände bestehen zu diesem Zeitpunkt in Höhe von                   2.486.065,59 €.

 

Die Zahlungsfähigkeit ist derzeit über einen Liquiditätskredit in Höhe von    12.000.000,00 €

gesichert.

 

Die Liquiditätsplanung der Stadt Zeitz für den Zeitraum vom 01.03.2017 bis 31.08.2017

(Anlage 2) weist einen rückläufigen Bedarf an Liquiditätskrediten im Vergleich zum Vorjahr aus.

 

Diese Verbesserung der Kassenlage resultiert überwiegend aus der Erstattung von Fördermitteln für Hochwassermaßnahmen in Höhe von ca. 2,15 Mio. Euro, für die die Stadt Zeitz in Vorleistung ging.

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite soll mit der Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2017 auf 15.000.000 € festgelegt werden. Dieser Betrag orientiert sich am höchsten Kassenbedarf im Monat Juli 2017.

 

Der voraussichtliche Bedarf an Liquiditätskrediten im Haushaltsjahr 2017 überschreitet den genehmigungsfreien Höchstbetrag, der gemäß § 110 Abs. 2 KVG LSA auf ein Fünftel der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit im Finanzplan begrenzt ist und für das Haushaltsjahr 2017 ca. 10,8 Mio. € beträgt.

 

Zur Genehmigungsfähigkeit des Höchstbetrages der Liquiditätskredite ist es erforderlich, konkrete Maßnahmen festzulegen, die zur Verbesserung der Kassenliquidität beitragen.

 

Die 1. Fortschreibung des Maßnahmeplanes zur Rückführung der Liquiditätskredite enthält

u. a. Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung, die bereits beschlossen sind bzw. umgesetzt werden (Anlage 1).

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Fortschreibung Maßnahmeplan 2017 - Anlage 1 (62 KB)    
Anlage 2 2 Liquiditätsplanung März bis August 2017 - Anlage 2 (34 KB)