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Vorlage - VI/STR/20/0536/17  

Betreff: Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2017 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
30.03.2017 
Sondersitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses    
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
03.04.2017 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
05.04.2017 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Würchwitz Vorberatung
11.04.2017 
Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Zangenberg Vorberatung
11.04.2017 
Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Nonnewitz Vorberatung
18.04.2017 
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Luckenau Vorberatung
19.04.2017 
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Kayna Vorberatung
20.04.2017 
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna      
Ortschaftsrat Pirkau Vorberatung
24.04.2017 
Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau abgelehnt   
Ortschaftsrat Geußnitz Vorberatung
25.04.2017 
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Theißen Vorberatung
25.04.2017 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
27.04.2017 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
04.05.2017 
28. Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen  (VI/STR/20/0536/17)
Anlagen:
Haushaltsplan Stadt Zeitz 2017

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 100 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen – Anhalt (KVG LSA)

bereits gefasste Beschlüsse:

Keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

Begründung:

Nach § 100 Abs. 1 KVG LSA haben die Kommunen für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

 

Die Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2017 enthält

- die Festsetzung des Haushaltsplanes,

- die vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen,

- die vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen 

  (Verpflichtungsermächtigungen),

- den Höchstbetrag der Liquiditätskredite.

 

Der Haushaltsplan ist für die Haushaltswirtschaft der Kommune verbindlich.

 

Bestandteile des Haushaltsplanes sind:

- der Ergebnisplan, der die geplanten Erträge und Aufwendungen enthält und

- der Finanzplan mit den geplanten Einzahlungen und Auszahlungen.

 

Darüber hinaus ist der Haushaltsplan in Teilpläne / Teilhaushalte nach der Verwaltungsorganisation der Stadt Zeitz gegliedert.

In den Teilhaushalten erfolgt eine weitere Differenzierung nach Produkten, den Leistungen der Kommune.

 

Der Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2017 liegt ausgeglichen vor.

Der Gesamtbetrag der Erträge beläuft sich auf                                    57.706.500 Euro.

Der Gesamtbetrag der Aufwendungen beläuft sich auf                          57.401.200 Euro.

Aus diesen Festsetzungen ergibt sich ein Überschuss von                          305.300 Euro.

 

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit ist

festgesetzt auf                                                                             10.293.100 Euro.

 

Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit ist

festgestzt auf                                                                               11.809.200 Euro.

 

 

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsplan Stadt Zeitz 2017 (11542 KB)