Vorlage - VI/STR/65/0554/17
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Der Stadtrat beschließt:
Das Verfahren für die zweite Änderung des Flächennutzungsplanes ist einzuleiten.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) gilt für den Teilbereich: A 4 Zeitz - Ost
Der Teilbereich ist in der Anlage dargestellt. Der in der Anlage dargestellte Teilbereich ist Bestandteil der Beschussvorlage.
Das Verfahren ist nach den Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.
Es ist bekanntzumachen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
Der Beschluss und die Zeit, wann die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird, ist ortsüblich bekannt zu machen.
Gesetzliche Grundlage: | §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) § 45 (3) Nr. 4 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)
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bereits gefasste Beschlüsse: | -
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aufzuhebende Beschlüsse: | - | |
Begründung:
Mit Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes (FNP) vom 30.9.2015 verfügt seit dem 31.10.2015 die Stadt Zeitz über einen neuen wirksamen Flächennutzungsplan.
Für drei Teilbereiche wurde bereits mit Beschluss vom 17.03.2016 das erste Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan eingeleitet. Das Verfahren für diese drei Bereiche (Reitanlage, Tierheim und Freibad) ist noch nicht abgeschlossen. Bereits kurz nach der Abwägung wurden Entwicklungen angestrebt, die eine weitere zweite Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) erfordern.
Daraus ergibt sich die Planerfordernis für den Änderungsbereich in Zeitz - Ost:
- A 4: Seit 2002 bis zur letzten Beschlussfassung zum Stadtentwicklungskonzept im Jahr 2011 wurde am Rand von Zeitz – Ost vorrangig rückgebaut.
Der im Stadtentwicklungskonzept für Zeitz – Ost vorgesehene Neubau von Einfamilienhäusern konnte nicht ansatzweise umgesetzt werden. Deshalb sollen sowohl das Stadtentwicklungskonzept, wie auch der Flächennutzungsplan mit diesem Beschluss fortgeschrieben werden. Ziel der Planung ist es durch eine Änderung der Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan unter Beachtung des Gebotes zum sparsamen Umgang mit Boden und der Innenentwicklung die bisherige Planung auch unter Weiterverwendung der vorhandenen Straßen und Erschließung in Abstimmung mit den Eigentümern tatsächlich zu realisieren, d.h. Bauwilligen und jungen Familien preiswert an attraktiven Lagen Baugrund zur Errichtung von Eigenheimen anbieten zu können. Das Verhältnis von Bauland und Grünflächen soll auch nach der Änderung des Flächennutzungsplanes unverändert bleiben.
Nach dem beiliegend genannten Änderungsvorschlag für den Teilbereich A 4 würde sich der Grünflächenanteil sogar geringfügig erhöhen.
Anlagen:
Plan
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