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Vorlage - VI/STR/OB/0583/17  

Betreff: Verschmelzung der Burgenland Medienportal GmbH auf die Stadtwerke Zeitz GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
10.08.2017 
32. (Sonder-)Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/OB/0583/17)

Der Stadtrat stimmt der Verschmelzung der Burgenland Medienportal GmbH rückwirkend zum 01.01.2017 auf die Stadtwerke Zeitz GmbH zu.

 


Gesetzliche Grundlage:               § 2 Nr. 1, § 3 Abs. 1 Nr. 2, § 4    

                                                        Umwandlungsgesetz (UmwG)

 

bereits gefasste Beschlüsse:      -

 

aufzuhebende Beschlüsse:         -

 

 

Begründung:

 

Die Burgenland Medienportal GmbH wurde am 24. April 2013 als 100%iges Tochterunternehmen der Stadtwerke Zeitz GmbH gegründet.

 

Die Stadtwerke Zeitz GmbH verfolgte mit der Gründung Ihrer 100 %igen Tochter das Ziel, die Qualität und Quantität der Unternehmenskommunikation zu verbessern und durch Synergie-Effekte sowie den Ausbau des Geschäftsfeldes als Leistungsträger für weitere Auftraggeber aus dem Burgenlandkreis zusätzliches Geschäftspotential zu erschließen. Zudem wurde angestrebt, dass sich auch weitere kommunale und private Unternehmen an der Gesellschaft beteiligen.

 

In den vergangenen Jahren hat die Burgenland Medienportal GmbH jedoch nahezu ausschließlich ihr Grundgeschäft, die Wahrnehmung aller Aufgaben der internen und externen Kommunikation für die Stadtwerke Zeitz GmbH und deren Tochtergesellschaften, übernommen.

 

Ihr Ziel, unter Nutzung des Netzwerkes der Stadtwerke Zeitz GmbH durch Kundenakquise zusätzliches Umsatzpotential zu schaffen, konnte nicht wie geplant erreicht werden; eine entsprechende Entwicklung ist derzeit auch nicht erkennbar.

 

Aktuell bereitet die Abrechnung, Buchhaltung und das Vertragsmanagement zwischen der Gesellschaft und dem Mutterunternehmen (Stadtwerke Zeitz) einen zusätzlichen nicht unnötigen Aufwand. Gerade auch bezüglich der verpflichtend zu erstellenden Jahresabschlüsse werden zudem nochmals zusätzliche Kosten für einen externen Wirtschaftsprüfer aufgewendet und weiterer interner Aufwand bei den Stadtwerken generiert. Gleiches gilt für weitere Formalien wie Lohnabrechnung, Gesellschafterversammlungen etc.

 

Auch die zwischenzeitlich beabsichtige Veräußerung an verschiedene Interessenten ist gescheitert. Die Geschäftsführung schlägt vor, die Burgenland Medienportal GmbH in 2017 rückwirkend zum 01.01.2017 auf die Stadtwerke Zeitz GmbH zu verschmelzen, wobei die Mitarbeiter der Gesellschaft nahtlos in den Geschäftsbetrieb der SWZ übernommen werden bzw. integriert sind.

 

Da der vorliegende und testierte Jahresabschluss des Jahres 2016 die Grundlage der Verschmelzung bildet, ist die notarielle Verschmelzung bis zum 30.08.2017 vorzunehmen. Andernfalls müsste ein erneuter (kostenpflichtiger) Abschluss durch einen Wirtschaftsprüfer erstellt werden. Hierbei fallen regelmäßig Kosten von ca. 4.500 EUR an.

Sowohl Aufsichtsrat und als auch Gesellschafterversammlung der SWZ haben einer Verschmelzung der Burgenland ECO Energie GmbH auf die SWZ aus den vorgenannten Gründen empfohlen.

 

Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Zeitz durch die Verschmelzung bestehen nicht.

Änderungen im Geschäftsfeld der Stadtwerke sind damit auch nicht verbunden