Vorlage - VI/STR/75/0600/17
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Gemäß § 4 Abs. 5 der Betriebssatzung der Stadt Zeitz für den Eigenbetrieb Abwas-serbeseitigung Zeitz wird dem Betriebsausschuss die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen für den Zeitraum 1. Januar - 30. Juni 2017 vorgelegt sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes zum 30. Juni 2017 informiert.
Dabei wurde der am 23. März 2017 im Stadtrat beschlossener Wirtschaftsplan 2017 (in der Fassung vom 9. Dezember 2016 mit letzten Änderungen vom 23. März 2017) zeitanteilig zu 50 % in Ansatz gebracht.
Im Ergebnis zum 30. Juni 2017 (Ist) wurden insbesondere in den Positionen Umsatz-erlöse, Materialaufwendungen und sonstige betriebliche Aufwendungen kalkulato-risch ermittelte Beträge berücksichtigt. Wesentliche Planabweichungen in der Er-folgsrechnung werden erläutert. In der Darstellung zur Abweichung des Vermögens-planes werden die zurzeit erfassten Werte ausgewiesen.