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Vorlage - VI/STR/32/0606/17  

Betreff: 2. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Sicherheit u. Ordnung
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
27.09.2017 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
19.10.2017 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
26.10.2017 
34. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/32/0606/17)
Anlagen:
2. Änderung GefAbwVO 24.08.2017
Synopse 2. Änderung GefAbwVO 24.08.2017

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 26.10.2017 die 2. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz vom 28.01.2010.             

 


Gesetzliche Grundlage:§§ 1 und 94 Abs. 1 Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003 in der derzeit gültigen Fassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz vom 28.01.2010
1. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz vom 30.07.2011

 

aufzuhebende Beschlüsse:-

 

 

Begründung:

 

Die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz beinhaltet bereits einen Großteil von Vorschriften, um bestimmte Gefahren abzuwehren und somit die Sicherheit und Ordnung in der Stadt Zeitz aufrecht zu erhalten.

 

Aus aktuellem Anlass und dem Fehlen von Vorschriften zur Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten, ist die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz durch entsprechende Vorschriften zu ergänzen. Bisher gibt es beispielsweise keine Regelung zur Ahndung des zweckwidrigen Gebrauchs der Papierkörbe oder der Ahndung zum Verrichten der Notdurft im öffentlichen Raum. Hierdurch soll auch den Forderungen der Einwohner zur besseren Durchsetzung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Rechnung getragen werden.

 

Weiterhin wird ein Passus mit Ge- und Verboten zum Verhalten auf Grünflächen/ öffentlichen Flächen und insbesondere für den Schwanenteich aufgenommen, um die zweckgerichtete Nutzung zu gewährleisten.

 

Zudem erfordern grammatikalische Unstimmigkeiten die Anpassung einiger Passagen der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz



Anlagen:

2. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz

Synopse

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2. Änderung GefAbwVO 24.08.2017 (46 KB)    
Anlage 2 2 Synopse 2. Änderung GefAbwVO 24.08.2017 (53 KB)