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Vorlage - VI/STR/20/0612/17  

Betreff: Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2018 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
25.09.2017 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
26.09.2017 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
27.09.2017 
Sitzung des Bauausschusses abgelehnt   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
19.10.2017 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses abgelehnt   
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
Stadtrat Zeitz Entscheidung
26.10.2017 
34. Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen  (VI/STR/20/0612/17)
Anlagen:
Haushaltsplan 2018
Änderungen Haushalt 19.10.2018_1_1

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.


Gesetzliche Grundlage:

§ 100 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

Begründung:

 

Die Kommunen haben für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen                                 (§ 100 Abs. KVG LSA).

 

Die Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2018 enthält

- die Festsetzung des Haushaltsplanes,

- die vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen,

- die vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen

  (Verpflichtungsermächtigungen),

- den Höchstbetrag der Liquiditätskredite.

 

Der Haushaltsplan ist für die Haushaltswirtschaft der Kommune verbindlich.

 

Bestandteile des Haushaltsplanes sind:

- der Ergebnisplan, der die geplanten Erträge und Aufwendungen enthält und

- der Finanzplan mit den geplanten Einzahlungen und Auszahlungen.

 

Darüber hinaus ist der Haushaltsplan in Teilpläne / Teilhaushalte nach der Verwaltungsorganisation der Stadt Zeitz gegliedert.

In den Teilhaushalten erfolgt eine weitere Differenzierung nach Produkten, den Leistungen der Kommune.

 

Der Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2018 konnte nicht ausgeglichen werden.

 

Der Gesamtbetrag der Erträge beläuft sich auf 52.368.200 Euro.

Der Gesamtbetrag der Aufwendungen beläuft sich auf 56.302.000 Euro.

 

Aus diesen Festsetzungen ergibt sich ein Defizit von   3.933.800 Euro.

 

Wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann, ist gemäß § 100 Abs. 3 KVG LSA ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen, mit dem Ziel, die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Kommune zu erreichen.

Das Haushaltskonsolidierungskonzept ist Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018.

 

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Investitionstätigkeit ist festgesetzt auf 12.281.100 Euro.

Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Investitionstätigkeit ist festgesetzt auf 12.391.900 Euro.

 

Zur Finanzierung stehen zweckgebundene Rücklagen

in Höhe von      110.800 Euro

zur Verfügung.

 

 

Anlage:

Haushaltssatzung 2018 der Stadt Zeitz


 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsplan 2018 (11299 KB)    
Anlage 2 2 Änderungen Haushalt 19.10.2018_1_1 (163 KB)