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Vorlage - VI/STR/40/0615/17  

Betreff: 2. Änderung der Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
25.09.2017 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses    
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
26.09.2017 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Theißen Vorberatung
26.09.2017 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen abgelehnt   
Ortschaftsrat Kayna Vorberatung
12.10.2017 
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna      
Stadtrat Zeitz Entscheidung
26.10.2017 
34. Sitzung des Stadtrates Zeitz zurückgezogen  (VI/STR/40/0615/17)
Anlagen:
2017_09_11_2. Änderung Entgeltordnung Anlage 1_La_01_4
Synopse Eintrittsatrife Anlage 2 _La
Preisvergleich Bäder

Der Stadtrat beschließt die 2. Änderung der Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Zeitz in ihrer Fassung vom 28.09.2012 (öffentlich bekannt gemacht am 27.10.2012).


 

 

 

 

Begründung:

 

  1. Änderung § 1 – Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich der Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Zeitz wird um das Freibad im OT Theißen erweitert. Der Vertrag zwischen der Stadt Zeitz und der Firma „Dienstleistung Konform“ zur Betriebsführung des Freibades im Ortsteil Theißen vom 15.09.2015 wurde vom Betriebsführer zum 31.12.2017 gekündigt. Damit wird das Freibad im Ortsteil Theißen ab dem 01.01.2018 von der Stadt Zeitz weiter betrieben.

 

  1. Änderung § 5 – Eintrittstarife:

 

Gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in seiner zurzeit gültigen Fassung, haben Kommunen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel aus Entgelten für ihre Leistungen, soweit dies vertretbar und geboten ist, zu beschaffen, soweit die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen.

 

Seit 2012 hat es keine Erhöhungen der Entgeltordnung für den Bereich Bäder gegeben. Es wurden teilweise die Entgelte aus dem alten Ortsrecht übernommen und nicht verändert.

 

Gerade in den letzten Jahren kam es zunehmend aufgrund von Havarien, Einbrüchen, Vandalismus u. ä. zu Kostensteigerungen. Hinzukamen Preissteigerungen im Bereich der Energielieferung, Wärmelieferung sowie Tariferhöhungen im TVÖD.

In der nachfolgenden Übersicht ist die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen von 2013 bis 2017 dargestellt:

 

 

JR 2013

JR 2014

JR 2015

JR 2016

HA 2017

Ertrag*

1.523.049,03 €

1.302.167,97 €

2.146.175,56 €

1.399.229,32 €

2.210.900,00 €

Aufwand

794.255,64 €

729.848,00 €

861.896,50 €

1.097.134,77 €

1.107.700,00 €

Ergebnis

728.793,39 €

572.319,97 €

1.284.279,06 €

302.094,55 €

1.103.200,00 €

*Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen  enthalten

920.312,50 €

1.104.375,00 €

1.104.375,00 €

1.104.375,00 €

1.104.375,00 €

 

Die Eintrittsentgelte der Bäder sollen den Entgelten der umliegenden und vergleichbaren Bädereinrichtungen angepasst werden (Anlage 3 – die Entgeltgestaltung weicht in den Bädern stark voneinander ab, so dass nicht alle Preise miteinander verglichen werden konnten).

Durch die Erhöhung der Eintrittsentgelte ab dem 01.01.2018 wird eine Ertragssteigerung um ca. 37.900 € erwartet. Es wird angeregt, die Ertragsüberschüsse zukünftig zur energetischen Sanierung der Schwimmhalle, für Reparaturen sowie Erhaltungs- und Ausstattungsinvestitionen einzusetzen.

Aus diesem Grund wird am Produktkonto 42424.465100 Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen der Vermerk „Mehreinnahmen für Mehrausgaben“ angebracht.

 

Die Eintrittspreise im Museum wurden letztmalig zum 1. Januar 2012 angehoben.

Das Defizit im Produkt Museum ist jährlich gestiegen.

 

JR 2013

JR 2014

JR 2015

JR 2016

HA 2017

Ertrag

154.717,82

166.252,71

161.408,10

113.678,69

192.272

Aufwand

825.832,55

893.542,79

943.609,78

934.794,29

1.066.472

Ergebnis

-671.114,73

-727.290,08

-782.201,68

-821.115,60

-874.200

 

Im Zusammenhang mit der Konsolidierung des städtischen Haushaltes ist das Museum Schloss Moritzburg Zeitz um eine schrittweise Steigerung des Kostendeckungsgrades durch die Erhöhung der Einnahmen aus Eintrittsgeldern, Trauungen und kurzfristigen Vermietungen bemüht. Dazu werden verschiedene Maßnahmen ergriffen. Neben einem verbesserten zielgruppenorientierten Marketing zur Steigerung der Besucherzahlen und der Anzahl der Vermietungen, soll auch die Anhebung der Eintritts- und Mietpreise an das Niveau vergleichbarer Einrichtungen diesem Ziel dienen.

 

Die Eintrittspreise zu eigenen (städtischen) Veranstaltungen im Schlosspark sollen variabel festgelegt werden können. Die Art der Veranstaltung und das Honorar der auftretenden Künstler bilden dafür die Grundlage. Auch hier gilt es, die Erträge zu steigern, um das Defizit im Produkt zu verringern.

 

JR 2013

JR 2014

JR 2015

JR 2016

HA 2017

Ertrag

117.491,64

165.851,54

149.046,01

139.630,43

393.500

Aufwand

1.097.105,13

1.167.829,62

1.294.418,00

834.903,33

1.367.500

Ergebnis

-979.613,49

-1.001.978,08

-1.145.371,99

-695.272,90

-974.000

 

Durch die Erhöhung der Eintrittsentgelte in den Bereichen Schlosspark und Museum wird eine Ertragssteigerung um 17.800 € erwartet.

 

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Bäder, der Schlosspark und das Museum ein wichtiger sozialer Standortfaktor in der Stadt Zeitz sind. Ihr Erhalt und ihre Fortführung und Förderung tragen tatsächlich und sichtbar zur Infrastrukturentwicklung bei.

Um ihren Fortbestand nicht zu gefährden, sondern weiter zu sichern, müssen Maßnahmen getroffen werden, die zum Einem die Erträge steigern und zum anderen den Aufwand senken bzw. nicht weiter erhöhen.

 

  1. Änderung § 6 - Zeitz Card und Zeitz-Tourist-Card:

 

§ 6 „Zeitz Card und Zeitz-Tourist-Card“ muss auch angepasst werden, da dieses Rabattsystem bereits durch das System "Zeitz lohnt sich" überholt ist. Eine Überarbeitung der Satzung ist bislang unterblieben und wird nun nachgeholt.


 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2017_09_11_2. Änderung Entgeltordnung Anlage 1_La_01_4 (56 KB)    
Anlage 2 2 Synopse Eintrittsatrife Anlage 2 _La (65 KB)    
Anlage 3 3 Preisvergleich Bäder (30 KB)