Vorlage - VI/STR/20/0619/17
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Gesetzliche Grundlage: | § 84 Abs. 2 Pkt. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt |
| § 20 Abs. 3 Pkt. 1 Hauptsatzung der Stadt Zeitz |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Gemäß § 84 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) ist der Ortschaftsrat zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen rechtzeitig vor der Beschlussfassung des Stadtrates zu hören.
Aufgrund der Situation, dass der Haushaltsausgleich zur Haushaltsplanung 2018 nicht erreicht werden konnte, ist die Stadt Zeitz verpflichtet, auf Grundlage des § 100 Abs. 3 KVG LSA ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen und spätestens mit der Haushaltssatzung durch den Stadtrat zu beschließen.
Dieses Haushaltskonsolidierungskonzept ist die Voraussetzung für die Genehmigungs-fähigkeit der Haushaltssatzung 2018. Es dient dem Ziel, die künftige, dauernde Leistungs-fähigkeit der Kommune zu erreichen, in dem das erwartete Haushaltdefizit durch geeignete Maßnahmen reduziert wird.
Das Haushaltskonsolidierungskonzept 2018 der Stadt Zeitz gliedert sich in 3 Teile:
- Durchgeführte Konsolidierungsmaßnahmen
- Umsetzungsfähige Konsolidierungsmaßnahmen
- Maßnahmeprüfung
Der 1. Teil beinhaltet im Wesentlichen die bereits im Vorjahr im Maßnahmeplan zur Verbesserung der Liquidität dargestellten Maßnahmen.
Unter Teil 2 werden die Maßnahmen dargestellt, die die Stadt Zeitz gemeinsam mit dem Stadtrat umsetzen kann.
Der Teil 3 stellt Maßnahmen vor, die sich derzeit in der Prüfung befinden, zu denen Gespräche, Beratungen und zweiseitige Vereinbarungen oder Verträge erforderlich sind.
In der Anlage 1 des Haushaltskonsolidierungskonzeptes sind die bereits durchgeführten und umsetzungsfähigen Maßnahmen und deren haushaltsverbessernde Wirkung dargestellt.
Die unter 6.1. ausgewiesenen Maßnahmen fanden bereits ihren Niederschlag im Haushaltsplan 2017, die Maßnahmen unter 6.2. sind in der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2018 berücksichtigt.
Der Ortschaftsrat berät über die Maßnahmen, die die Ortschaft betreffen und gibt dazu die Stellungnahme zum Protokoll.
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Gesamtdokument HKK 2018, 14.09.2017 (643 KB) |