Vorlage - VI/STR/20/0620/17
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Gesetzliche Grundlage: | § 84 Abs. 2 Pkt. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt § 20 Abs. 3 Pkt. 1 Hauptsatzung der Stadt Zeitz |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Gemäß § 84 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) ist der Ortschaftsrat zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen rechtzeitig vor der Beschlussfassung des Stadtrates zu hören. Zu den wichtigen Angelegenheiten gehört unter anderem die Veranschlagung der Haushaltsmittel, soweit es sich um Ansätze für den Ortschaftsrat handelt.
Der Gesamtergebnisplan für das Haushaltsjahr 2018 konnte nicht ausgeglichen werden.
Der Gesamtbetrag der Erträge beläuft sich auf 52.368.200 €
Der Gesamtbetrag der Aufwendungen beläuft sich auf 56.302.000 €
Aus diesen Festsetzungen ergibt sich ein Defizit von 3.933.800 €
Die für die Ortschaft veranschlagten Mittel sind als Anlage beigefügt.
Der Ortschaftsrat berät über die veranschlagten Mittel für die Ortschaft und erteilt die Stellungnahme zum Protokoll.
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Haushaltsplan 2018 (11299 KB) |