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Vorlage - VI/STR/20/0620/17  

Betreff: Anhörung des Ortschaftsrates zur Haushaltssatzung 2018 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beteiligung einer Ortschaft
Verfasser:SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Geußnitz Anhörung
26.09.2017 
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz zur Kenntnis genommen   
Ortschaftsrat Theißen Anhörung
26.09.2017 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen abgelehnt   
Ortschaftsrat Luckenau Anhörung
27.09.2017 
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau abgelehnt   
Ortschaftsrat Würchwitz Anhörung
10.10.2017 
Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz zur Kenntnis genommen     
Ortschaftsrat Zangenberg Anhörung
10.10.2017 
Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg zur Kenntnis genommen   
Ortschaftsrat Kayna Anhörung
12.10.2017 
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna      
Ortschaftsrat Pirkau Anhörung
16.10.2017 
Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau zur Kenntnis genommen   
Ortschaftsrat Nonnewitz Anhörung
17.10.2017 
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz zur Kenntnis genommen     
Anlagen:
Haushaltsplan 2018

ohne


Gesetzliche Grundlage:

§ 84 Abs. 2 Pkt. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

§ 20 Abs. 3 Pkt. 1 Hauptsatzung der Stadt Zeitz

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Gemäß § 84 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) ist der Ortschaftsrat zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen rechtzeitig vor der Beschlussfassung des Stadtrates zu hören. Zu den wichtigen Angelegenheiten gehört unter anderem die Veranschlagung der Haushaltsmittel, soweit es sich um Ansätze für den Ortschaftsrat handelt.

 

Der Gesamtergebnisplan für das Haushaltsjahr 2018 konnte nicht ausgeglichen werden.

 

Der Gesamtbetrag der Erträge beläuft sich auf   52.368.200 €

Der Gesamtbetrag der Aufwendungen beläuft sich auf  56.302.000 €

 

Aus diesen Festsetzungen ergibt sich ein Defizit von    3.933.800 €

 

Die für die Ortschaft veranschlagten Mittel sind als Anlage beigefügt.

 

Der Ortschaftsrat berät über die veranschlagten Mittel für die Ortschaft und erteilt die Stellungnahme zum Protokoll.


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsplan 2018 (11299 KB)