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Vorlage - VI/STR/40/0623/17  

Betreff: Genehmigung der Annahme von Zuwendungen gemäß § 99 KVG LSA i. V. m. § 7 Hauptsatzung der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kultur und Tourismus
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
19.10.2017 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Übersicht-Stadtrat

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss stimmt der Entgegennahme der Zuwendungen gemäß beigefügter Anlage zu. Der Wert der einzelnen Zuwendungen liegt zwischen 1.500,00 € und 14.276,00 €.

Die Verausgabung der Mittel wurde auf der Grundlage der Sponsorenverträge hauptsächlich für die Durchführung des MDR-Burgenland-Open-Air eingesetzt. Weitere Sponsorenmittel wurden für das Theaterprojekt „Im Gottes eigenem Land“ eingeworben.


Gesetzliche Grundlage:

§ 99 KVG LSA i. V. m. § 7 Hauptsatzung der Stadt Zeitz

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 99 Abs. 6 S. 1 KVG LSA in seiner Fassung vom 17.06.2014, darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 KVG LSA Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet gemäß § 99 Abs. 6 S. 3 KVG LSA i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 7 Hauptsatzung der Stadt Zeitz i. d. F. der 4. Änderung vom 10.10.2016 der Haupt- und Wirtschaftsausschuss.

 

In den Sponsoringverträgen mit den in der Anlage aufgeführten Unternehmen wurde vereinbart, die Durchführung des 1. MDR-Burgenland-Open-Airs im Rahmen der 1.050-Jahr-Feier und das Theaterprojekt „In Gottes eigenem Land“ zu unterstützen.

 

Die Unternehmen nutzten diese Veranstaltungen hauptsächlich für ihre Imagewerbung.

 

Die Stadt Zeitz sicherte den Unternehmen den öffentlichkeitswirksamen Verweis auf die Unterstützung in der eigenen Pressearbeit zu und stellte folgende Werbemöglichkeiten, in Abhängigkeit der Sponsorbeiträge, zur Verfügung:

 

-          Bühnenbranding auf den Sidewings

-          Logowerbung auf Plakaten und Flyern

-          Spot/Visualisierung LC-Frames

-          Freikarten

-          Präsenz am Veranstaltungsort mittels Präsentationsstand und Promotionteam

-          Banner- und Bandenwerbung am Veranstaltungsort

 

Für die genannten Werbemöglichkeiten zahlten die Unternehmen die in der Anlage aufgezeigten Beträge.


 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht-Stadtrat (36 KB)