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Vorlage - VI/STR/75/0628/17  

Betreff: Wirtschaftsplan 2018 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Betriebsführer Stadtwerke Zeitz GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
24.10.2017 
Sitzung des Betriebsausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
26.10.2017 
34. Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen  (VI/STR/75/0628/17)
Anlagen:
170929_Entwurf EB AW Zeitz WP 2018_1

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2018 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseiti­gung Zeitz in der Fassung vom 25.09.2017 wie folgt:

 

1.

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 wird im Erfolgsplan festgesetzt:

 

in den Erträgen auf

6.037.186 EUR

 

in den Aufwendungen auf

6.000.775 EUR

 

im Jahresgewinn (+) auf

36.411 EUR

 

im Jahresverlust (-) auf

0 EUR

 

 

 

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 wird im Vermögensplan festgesetzt:

 

in den Einnahmen auf

7.629.818 EUR

 

in den Ausgaben auf

7.629.818 EUR

 

 

 

2.

Der Gesamtbetrag der Kredite wird für 2018 festgesetzt:

 

für die Investitionen auf

1.406.520 EUR

 

 

 

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen,

 

wird festgesetzt auf

925.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

wird festgesetzt auf

4.362.000 EUR

 

 


Begründung:

 

Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz unterliegt den Vorschriften des Eigenbetriebs­gesetzes.

Das Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebes entspricht dem Haushaltsjahr der Stadt Zeitz. Für jedes Haushaltsjahr ist ein Wirtschaftsplan aufzustellen, welcher dem Haushaltsplan der Stadt Zeitz beizufügen ist.

 

Mit den Sitzungsunterlagen wird der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2018 in der Fassung vom 25.09.2017 ausgereicht.

 

Die im Erfolgsplan geplanten Umsatzerlöse basieren auf der Grundlage der für den Kalkula­tionszeitraum 2018 bis 2020 erstellten Gebührenkalkulation unter Einbeziehung der Ergeb­nisse der Nachkalkulation für den abgelaufenen Kalkulationszeitraum 2015 bis 2017.

 

Für das Wirtschaftsplanjahr 2018 ist zur Finanzierung der geplanten Investitionen
(ca. 6.047 TEUR) eine Kreditaufnahme von ca. 1.407 TEUR erforderlich. Der verbleibende Finanzie­rungsbedarf für die Investitionen wird durch Beiträge und Zuschüsse gedeckt.

 

Kurzfristige Liquiditätsengpässe können über variable Kassenkredite abgesichert werden.

 

Der Betriebsausschuss wird gebeten, den variablen Kassenkredit in Höhe von 925 TEUR  (entsprechend KVG LSA = 20 % der Umsatzerlöse) für das Jahr 2018 zu bestätigen.

 

Herr Hebig, Prokurist der WIBERA AG Berlin, wird an der Aus­schusssitzung teilnehmen und den Wirtschaftsplan erläutern.

 

 


Anlagen:

Entwurf des Wirtschaftsplanes 2018 vom 25.09.2017 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 170929_Entwurf EB AW Zeitz WP 2018_1 (1062 KB)