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Vorlage - VI/STR/75/0630/17  

Betreff: 5. Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
24.10.2017 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
26.10.2017 
34. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V'I/STR/75/0630/17)
Anlagen:
5. Änderung Abwasserbeseitigungssatzung

Der Stadtrat beschließt die 5. Änderungssatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Zeitz.

 


Begründung:

 

Die bisherige Abwasserbeseitigungssatzung hat bzgl. der Abwasserbeseitigung in der Ortschaft Pirkau auf das Ortsrecht der ehemaligen Gemeinde Döbris verwiesen.

Gemäß Hinweis der Kommunalaufsicht ist dieses Ortsrecht jedoch gem. § 9 Abs. 1 des Gebietsänderungsvertrages zur Eingemeindung der Gemeinde Döbris in die Stadt Zeitz (GÄV) durch Zeitzer Ortsrecht zu ersetzen. Mithin ist es zur Schaffung ordnungsgemäßer satzungsrechtlicher Grundlagen sowohl für die Abwasserbeseitigung in der Ortschaft Pirkau als auch für die Gebührenerhebung erforderlich, die Abwasserentsorgung in der Ortschaft Pirkau vollständig in die Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Zeitz zu integrieren.

 

In § 14 Abs. 1 des GÄV ist vereinbart, dass das der ehemaligen Gemeinde Döbris eigene Abwasserbeseitigungssystem auch nach der Eingemeindung erhalten bleiben soll. Für den Abschreibungszeitraum von 30 Jahren ist gebühren- (und beitrags-)rechtlich eine eigene Abrechnungseinheit zu bilden. Wir unterscheiden deshalb zwischen zwei Entsorgungsgebieten für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung. Angesichts der unterschiedlichen Funktionsweise der in den beiden Entsorgungsgebieten vorhandenen Abwasserbehandlungsanlagen können insoweit technisch selbständige Anlagen vorliegen. Nach der Rechtsprechung des OVG Magdeburg soll das immer dann der Fall sein, wenn die Anlagen – wie hier - räumlich und funktional voneinander getrennt sind und jeweils für sich unterschiedlichen Entsorgungsgebieten ausschließlich zur Nutzung dienen.

 

Auch eine dezentrale Einrichtung war im Bereich der Ortschaft Pirkau bislang in die öffentliche Einrichtung zur Schmutzwasserentsorgung integriert, für die gem. §§ 14 ff. der Beitrags-, Gebühren- und Grundstücksanschlusskostensatzung der Gemeinde Döbris eine einheitliche Gebühr erhoben wurde. Das dürfte – ohne weitere Überlegungen zur Typisierung – rechtswidrig gewesen sein. § 14 Abs. 1 GÄV bezieht sich, soweit er Bezug auf den Abschreibungszeitraum für die Teichkläranlage nimmt, auch nicht auf die dezentrale Entsorgung. Mithin kann, um evt. bestehende diesbezügliche Lücken zu schließen (vgl. z. B. die auch in der Ortschaft Pirkau nicht ausgeschlossene Möglichkeit dezentraler Entsorgung, § 8 Abs. 1 S. 3, §§ 19ff. Entwässerungssatzung), für die Entsorgungsgebiete 1 und 2 eine einheitliche dezentrale Einrichtung gebildet werden.

 

Ergänzt wurde im Zuge der Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung bezüglich der Einrichtungen zur zentralen Niederschlagswasserbeseitigung für beide Entsorgungsgebiete die Klarstellung, dass sich diese Einrichtungen ausschließlich auf die Grundstücksoberflächenentwässerung beziehen, die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsanlagen aber nicht zur Einrichtung gehört und – das ist für die Kalkulation relevant – die diesbezüglichen Kosten von den gebührenfähigen Kosten vorab abzuziehen sind.

 

Im Übrigen bleiben die bisherigen Satzungsregelungen des § 1 der Abwasserbeseitigungssatzung erhalten. Ergänzt wird lediglich die aus der Entwässerungssatzung der Gemeinde Döbris stammende Regelung im neuen Abs. 6, dass die Schmutzwasserbeseitigung von Anlagen Dritter erfolgen kann, die aufgrund einer Vereinbarung oder eines privatrechtlichen Vertrages in Anspruch genommen werden.

 

Hinsichtlich der Einleitbedingungen besteht nach Rückfrage bei den Stadtwerken als Betreiber der Teichkläranlage kein Anpassungsbedarf.

 

 


Anlagen:

5. Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung, Stand 09.10.2017

Sachbericht: Textvergleich mit Anmerkungen (Synopse)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 5. Änderung Abwasserbeseitigungssatzung (35 KB)