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Vorlage - VI/STR/65/0641/17  

Betreff: Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 26 – ehemaliges ZEMAG-Gelände nördlich der B 180
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
10.01.2018 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
25.01.2018 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
01.02.2018 
37. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0641/17)
Anlagen:
Anlage 1 B- Plan 26 _Vorlage Billigung und Auslegung
Anlage 2 Begründung Entwurf 26 November 17
Anlage 3 Umweltbericht B- Pl 26 v. November 17

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 der Stadt Zeitz - ehemaliges ZEMAG-Gelände nördlich der B 180 in der Fassung November 2017, sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung von November 2017 werden gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 der Stadt Zeitz - ehemaliges ZEMAG-Gelände  nördlich der B 180 und der Entwurf der Begründung, einschließlich Umweltbericht, in der Fassung vom November 2017, sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 3 Abs. 2 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Aufstellungsbeschluss II/0134/0203/95

Billigungs- und Auslegungsbeschluss:                                                                                 III/0435/1309/01

 

aufzuhebende Beschlüsse:         -

 

 

 

 

Begründung:

 

 

Der Stadtrat Zeitz hat in seiner Sitzung am 02.03.1995 mit Beschluss- Nr. II/0134/0203/95 beschlossen, für das ehemalige ZEMAG- Gelände nördlich der B 180 im Nordwesten der Kernstadt Zeitz einen Bebauungsplan zu erstellen. Seither hat es einige Entwürfe gegeben, die aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt wurden.

In dem nunmehr vorliegenden Entwurf wurden die getroffenen Festsetzungen auf ein Mindestmaß reduziert und eine neue Nutzung: Gemeinbedarfsfläche Zweckbestimmung Tierheim wurde für einen Teilbereich des o. g. Bebauungsplanes festgesetzt.  Diese neue Nutzung weicht von den Vorgaben des derzeit wirksamen Flächennutzungsplanes ab.

Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan  der Stadt Zeitz, (Stadtratsbeschluss vom 23.04.2015) Genehmigung: 30.09.2015, Bekanntmachung 31.10.2015, als gewerbliche Baufläche ausgewiesen.  Es handelt sich somit um einen vorgezogenen Bebauungsplan. 

Daher hat der Stadtrat am 08.09.2016 den Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz gefasst. Die erste Änderung des Flächennutzungsplanes gilt für 3 Teilbereiche. Einer davon, der Bereich A2,  ist der Standort für das neue Tierheim an der Naumburger Straße. Die Überarbeitung des Flächennutzungsplanes erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes 26 mit der neuen Teilnutzung Tierheimneubau.

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 B- Plan 26 _Vorlage Billigung und Auslegung (4460 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Begründung Entwurf 26 November 17 (10741 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 Umweltbericht B- Pl 26 v. November 17 (11863 KB)