Vorlage - VI/STR/65/0655/17
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Der Stadtrat beschließt:
Für den Bereich Westplatz in der Gemarkung Nonnewitz, Flur 2, Flurstücke 97/6; 97/5; 744/97; 745/97; 747/97; 97/4; 750/97; 766 und 751/97 ist eine Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (Ergänzungssatzung) zu erarbeiten.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB durchzuführen.
Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB zu beteiligen.
Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Gesetzliche Grundlage: | §§ 34 und 13 BauGB §§ 8 und 45 Kommunalverfassungsgesetz
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bereits gefasste Beschlüsse: | -
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aufzuhebende Beschlüsse: | -
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Begründung:
Mit der Ergänzungssatzung sollen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB einzelne Außenbereichsflächen durch Satzung in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt ist.
Somit werden für einfach gelagerte Fälle die Gemeinden in die Lage versetzt, schnell und ohne aufwendige Verfahren Baurecht zu schaffen.
Darüber hinaus können bei den Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 einzelne Festsetzungen nach § 9 Abs. 1,3 und 4 BauGB getroffen werden.
Neben der Bauleitplanung im vereinfachten Verfahren sind auch die Satzungen nach den §§ 34, 35 BauGB von der Pflicht zur förmlichen Durchführung einer Umweltprüfung ausgenommen.
Die Ergänzungssatzung für den Bereich Westplatz in Nonnewitz ist mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar, da nur einzelne wenige Baugrundstücke durch den Geltungsbereich geschaffen werden können und die hier geplante Wohnnutzung sowohl aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz als auch aus dem prägenden Bestand der näheren angrenzenden Umgebung hergeleitet werden kann.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 5372 m², welche derzeit eine ungeordnete Grünfläche darstellt.
Der überwiegende Teil der Fläche befindet sich im Eigentum des Bundes.
Die Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches sind über den Gartenweg und den Westplatz erschlossen.
Durch die geplante Maßnahme wird der betreffende Bereich erheblich aufgewertet und das Ortsbild verbessert.
Anlagen:
Geltungsbereichskarte
Übersichtsplan
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Geltungsbereich Nonnewitz (297 KB) | |||
2 | Übersichtsplan Nonnewitz (2913 KB) |