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Vorlage - VI/STR/65/0655/17  

Betreff: Aufstellungsbeschluss zur Erstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich Westplatz in Nonnewitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Nonnewitz Vorberatung
19.12.2017 
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz    
Bauausschuss Vorberatung
10.01.2018 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
25.01.2018 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
01.02.2018 
37. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0655/17)
Anlagen:
Geltungsbereich Nonnewitz
Übersichtsplan Nonnewitz

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Für den Bereich Westplatz in der Gemarkung Nonnewitz, Flur 2, Flurstücke 97/6; 97/5; 744/97; 745/97; 747/97; 97/4; 750/97; 766 und 751/97  ist eine Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (Ergänzungssatzung) zu erarbeiten.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB durchzuführen.

 

Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB zu beteiligen.

 

Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

 

 


Gesetzliche Grundlage:

§§ 34 und 13 BauGB

§§   8 und 45 Kommunalverfassungsgesetz

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

 

Begründung:

 

 

Mit der Ergänzungssatzung sollen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB einzelne Außenbereichsflächen durch Satzung in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt ist.

Somit werden für einfach gelagerte Fälle die Gemeinden in die Lage versetzt, schnell und ohne aufwendige Verfahren Baurecht zu schaffen.

Darüber hinaus können bei den Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 einzelne Festsetzungen nach § 9 Abs. 1,3 und 4 BauGB getroffen werden.

Neben der Bauleitplanung im vereinfachten Verfahren sind auch die Satzungen nach den §§ 34, 35 BauGB von der Pflicht zur förmlichen Durchführung einer Umweltprüfung ausgenommen.

 

Die Ergänzungssatzung für den Bereich Westplatz in Nonnewitz ist mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar, da nur einzelne wenige Baugrundstücke durch den Geltungsbereich geschaffen werden können und die hier geplante Wohnnutzung sowohl aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz als auch aus dem prägenden Bestand der näheren angrenzenden Umgebung hergeleitet werden kann.

 

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 5372 m², welche derzeit eine ungeordnete Grünfläche darstellt.

 

Der überwiegende Teil der Fläche befindet sich im Eigentum des Bundes.

 

Die Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches sind über den Gartenweg und den Westplatz erschlossen.

 

Durch die geplante Maßnahme wird der betreffende Bereich erheblich aufgewertet und das Ortsbild verbessert.

 

 


Anlagen:

Geltungsbereichskarte

Übersichtsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich Nonnewitz (297 KB)    
Anlage 2 2 Übersichtsplan Nonnewitz (2913 KB)