Vorlage - VI/STR/32/0662/17
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Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 01.02.2018 den Erlass der Gebührenordnung der Stadt Zeitz über die Erhebung von Parkgebühren – Parkgebührenordnung.
Gesetzliche Grundlage: | § 45 Abs. 2 Ziff. 6 des Kommunalverfassungs-gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl.LSA S. 288) und § 6a Abs. 6 und 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG) vom 05.03.2003 i.V.m. § 1 Abs. 1 Verordnung über Parkgebühren Land Sachsen-Anhalt (ParkG VO LSA) vom 04.08.1992 |
bereits gefasste Beschlüsse: |
Gebührenordnung der Stdt Zeitz über die Erhebung von Parkgebühren vom 01.02.2011 |
aufzuhebende Beschlüsse: |
Gebührenordnung der Stdt Zeitz über die Erhebung von Parkgebühren vom 01.02.2011 |
Begründung:
In der Innenstadt stehen insgesamt 997 Parkplätze zur Verfügung.
| Anzahl | Kostenfrei mit Parkscheibe 1 h (werktags von 09.00 – 18.00 Uhr) | Kostenfrei ganztägig | Kostenfrei Montag bis Donnerstag ab 16:00 Uhr | Kostenfrei Freitag ab 13:00 Uhr |
Altmarkt | 62 | 28 |
| 34 | x |
Besenstraße | 62 | 35 |
| 27 | x |
Michaeliskirchhof | 26 |
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| 26 | x |
Neumarkt | 50 | 10 |
| 40 | x |
Steinsgraben | 143 | 23 | 120 |
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Rossstraße | 30 | 30 |
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Lindenplatz | 175 |
| 175 |
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Brüderstraße | 22 | 20 |
| 2 |
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August-Bebel-Straße | 61 |
| 61 |
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Neumarktstraße | 12 |
| x | 12 |
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Weberstraße | 6 | 4x | 2 |
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Baderstraße | 9 | 3 | 6 |
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Braustraße | 9 | 9 |
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Brauereiparkplatz | 250 |
| 250 |
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Rothestraße | 28 |
| 28 |
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Röntgenstraße | 52 |
| 52 |
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Gesamt: | 997 | 162 | 694 | 141 |
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Somit stehen insgesamt ca. 997 Parkplätze in der Innenstadt zur Verfügung, von denen der überwiegende Teil ganztägig kostenfrei genutzt werden kann. Darüber hinaus können die Parkplätze auf dem Altmarkt, in der Besenstraße, am Michaeliskirchhof sowie am Neumarkt in der Zeit von 16:00 Uhr bis 08.00 Uhr montags bis donnerstags und freitags am 13.00 Uhr sowie das gesamte Wochenende über kostenfrei genutzt werden.
Weitere kostenfreie Parkplätze wurden dadurch geschaffen, dass die Parkautomaten in der August-Bebel-Straße, Brüderstraße und Neumarktstraße bereits vor geraumer Zeit zurückgebaut wurden. Für den Rückbau sprach neben der Schaffung neuer attraktiver Parkplatzstandorte, auch der Kostenfaktor. Die Reparaturkosten für die Automaten schwanken zwischen 3.500€ im Jahr 2011 und 6.175 € im Jahr 2016.
Weiterhin wurden die Parkuhren in der Baderstraße, Braustraße, Brüderstraße, Steinsgraben und Weberstraße zurückgebaut. Lediglich die Parkuhr an der Mohren-Apotheke in der Brüderstraße bleibt erhalten. Aufgrund des hohen Alters der Parkuhren erweist sich deren Erhalt als ineffektiv; es gibt keine Ersatzteile mehr und die Uhren selbst sind sehr störanfällig.
Nach Rückbau der Parkuhren erfolgt die Parkregelung über die Erlaubnis zum Parken mit Parkscheibe für 1 h werktags von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr, wodurch weitere kostenfreie Parkplätze in unmittelbarer Innenstadtnähe geschaffen wurden.
Neben der in letzter Zeit verstärkten Schaffung von kostenfreien Parkmöglichkeiten in der Innenstadt, sollen die seit dem Jahr 2011 geltenden Parkgebühren an den pflichtigen Standorten im Rahmen der Haushaltskonsolidierung angepasst werden. Derzeit beträgt die Gebühr beträgt in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie am Freitag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr 0,30 € je angefangene halbe Stunde.
Die Parkgebühr soll von 0,30 € auf 0,50 € je angefangene halbe Stunde angehoben werden. Gleichwohl soll neben der Anhebung der Gebühren auch die veränderte Ausgangssituation, nämlich der Abbau von Parkscheinautomaten in die Gebührenordnung einfließen.
Die Parkgebührenordnung ist nunmehr durch den Stadtrat zu beschließen. Die bisherige Regelung entspricht nicht mehr den rechtlichen Anforderungen.
Die finanziellen Auswirkungen der Erhöhung der Parkgebühren stellen sich wie folgt dar:
| Einnahme 2016 | Einnahme bei Erhöhung | Ausgaben bei Erhöhung | Bemerkung | ||
Parkscheinautomaten
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Altmarkt
| 32.000,00 € | 53.300,00 € | 613,30 € |
Ausgabe zur
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Michaeliskirchhof | 8.000,00 €
| 13.300,00 € |
1.472,98 €
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Neumarkt | 16.000,00 € | 26.600,00 €
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Besenstraße | 5.000 € | 8.300 €
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Parkuhren | ||||||
gesamtes Stadtgebiet
| 2.204,16 € | Parkuhren sind irreparabel aufgrund des Alters; keine Ersatzteile verfügbar | ||||
Konsolidierungspotential i. H. v. 40.500 € bei gleichbleibendem Parkverhalten
Anlagen:
Gebührenordnung der Stadt Zeitz über die Erhebung von Parkgebühren
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 2017_12_07_Anlage Parkgebührenordnung_1 (16 KB) |