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Vorlage - VI/STR/32/0662/17  

Betreff: Erlass der Gebührenordnung der Stadt Zeitz über die Erhebung von Parkgebühren - Parkgebührenordnung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Sicherheit u. Ordnung
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
10.01.2018 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
23.01.2018 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
25.01.2018 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses an Amt/Ausschuss verwiesen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
01.02.2018 
37. Sitzung des Stadtrates Zeitz zurückgezogen  (VI/STR/32/0662/17)
Anlagen:
2017_12_07_Anlage Parkgebührenordnung_1

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 01.02.2018 den Erlass der Gebührenordnung der Stadt Zeitz über die Erhebung von Parkgebühren – Parkgebührenordnung.


Gesetzliche Grundlage:

§ 45 Abs. 2 Ziff. 6 des Kommunalverfassungs-gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl.LSA S. 288) und § 6a Abs. 6 und 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG) vom 05.03.2003 i.V.m. § 1 Abs. 1 Verordnung über Parkgebühren Land Sachsen-Anhalt (ParkG VO LSA) vom 04.08.1992

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

Gebührenordnung der Stdt Zeitz über die

Erhebung von Parkgebühren vom 01.02.2011

 

aufzuhebende Beschlüsse:

 

Gebührenordnung der Stdt Zeitz über die

Erhebung von Parkgebühren vom 01.02.2011

 

 

Begründung:

 

In der Innenstadt stehen insgesamt 997 Parkplätze zur Verfügung.

 

 

Anzahl

Kostenfrei mit Parkscheibe 1 h (werktags von 09.00 – 18.00 Uhr)

Kostenfrei ganztägig

Kostenfrei Montag bis Donnerstag ab 16:00 Uhr

Kostenfrei Freitag ab 13:00 Uhr

Altmarkt

62

28

 

34

x

Besenstraße

62

35

 

27

x

Michaeliskirchhof

26

 

 

26

x

Neumarkt

50

10

 

40

x

Steinsgraben

143

23

120

 

 

Rossstraße

30

30

 

 

 

Lindenplatz

175

 

175

 

 

Brüderstraße

22

20

 

2

 

August-Bebel-Straße

61

 

61

 

 

Neumarktstraße

12

 

x

12

 

Weberstraße

6

4x

2

 

 

Baderstraße

9

3

6

 

 

Braustraße

9

9

 

 

 

Brauereiparkplatz

250

 

250

 

 

Rothestraße

28

 

28

 

 

Röntgenstraße

52

 

52

 

 

Gesamt:

997

162

694

141

 

 

Somit stehen insgesamt ca. 997 Parkplätze in der Innenstadt zur Verfügung, von denen der überwiegende Teil ganztägig kostenfrei genutzt werden kann. Darüber hinaus können die Parkplätze auf dem Altmarkt, in der Besenstraße, am Michaeliskirchhof sowie am Neumarkt in der Zeit von 16:00 Uhr bis 08.00 Uhr montags bis donnerstags und freitags am 13.00 Uhr sowie das gesamte Wochenende über kostenfrei genutzt werden.

 

Weitere kostenfreie Parkplätze wurden dadurch geschaffen, dass die Parkautomaten in der August-Bebel-Straße, Brüderstraße und Neumarktstraße bereits vor geraumer Zeit zurückgebaut wurden. Für den Rückbau sprach neben der Schaffung neuer attraktiver Parkplatzstandorte, auch der Kostenfaktor. Die Reparaturkosten für die Automaten schwanken zwischen 3.500€ im Jahr 2011 und 6.175 € im Jahr 2016.

 

Weiterhin wurden die Parkuhren in der Baderstraße, Braustraße, Brüderstraße, Steinsgraben und Weberstraße zurückgebaut. Lediglich die Parkuhr an der Mohren-Apotheke in der Brüderstraße bleibt erhalten. Aufgrund des hohen Alters der Parkuhren erweist sich deren Erhalt als ineffektiv; es gibt keine Ersatzteile mehr und die Uhren selbst sind sehr störanfällig.

Nach Rückbau der Parkuhren erfolgt die Parkregelung über die Erlaubnis zum Parken mit Parkscheibe für 1 h werktags von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr, wodurch weitere kostenfreie Parkplätze in unmittelbarer Innenstadtnähe geschaffen wurden.

 

Neben der in letzter Zeit verstärkten Schaffung von kostenfreien Parkmöglichkeiten in der Innenstadt, sollen die seit dem Jahr 2011 geltenden Parkgebühren an den pflichtigen Standorten im Rahmen der Haushaltskonsolidierung angepasst werden. Derzeit beträgt die Gebühr beträgt in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie am Freitag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr 0,30 € je angefangene halbe Stunde.

 

Die Parkgebühr soll von 0,30 € auf 0,50 € je angefangene halbe Stunde angehoben werden. Gleichwohl soll neben der Anhebung der Gebühren auch die veränderte Ausgangssituation, nämlich der Abbau von Parkscheinautomaten in die Gebührenordnung einfließen.

 

Die Parkgebührenordnung ist nunmehr durch den Stadtrat zu beschließen. Die bisherige Regelung entspricht nicht mehr den rechtlichen Anforderungen.

 

Die finanziellen Auswirkungen der Erhöhung der Parkgebühren stellen sich wie folgt dar:

 

 

Einnahme 2016

Einnahme bei Erhöhung
(bei gl. Parkverhalten)

Ausgaben bei Erhöhung

Bemerkung

Parkscheinautomaten

 

Altmarkt

 

32.000,00 €

53.300,00 €

613,30 €

 

 

 

    Ausgabe zur 
    Umstellung
    notwendig

 

Michaeliskirchhof

8.000,00 €

 

13.300,00 €

 

 

    1.472,98 €

 

 

Neumarkt

16.000,00 €

26.600,00 €

 

Besenstraße

5.000 €

8.300 €

 

 

 

 

 

 

Parkuhren

gesamtes Stadtgebiet

 

2.204,16 €

Parkuhren sind irreparabel aufgrund des Alters; keine Ersatzteile verfügbar

 

    Konsolidierungspotential i. H. v. 40.500 € bei gleichbleibendem Parkverhalten

 

 

 

 

 

 

 


 


Anlagen:

Gebührenordnung der Stadt Zeitz über die Erhebung von Parkgebühren

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2017_12_07_Anlage Parkgebührenordnung_1 (16 KB)