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Vorlage - VI/STR/40/0668/17  

Betreff: Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Bädereinrichtungen der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Bäder
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
19.02.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport geändert beschlossen   
09.04.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss
20.02.2018 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses geändert beschlossen   
Ortschaftsrat Theißen
27.02.2018 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen    
Ortschaftsrat Kayna
01.03.2018 
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna      
Stadtrat Zeitz Entscheidung
15.03.2018 
38. Sitzung des Stadtrates Zeitz an Amt/Ausschuss verwiesen  (VI/STR/40/0668/17)
26.04.2018 
39. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/40/0668/17)
Anlagen:
Anlage 1_Neufassung Bäder_28.12.2017
Anlage 2 a_Synopse Bäder 10 04 2018
Anlage 2 b_Synopse Schwimmhalle 10 04 2018
Anlage 3_Preisvergleich Bäder
Anlage 4 _ Einnahmen_Ausgaben Sommerbad Naether-Bad Zeitz
Anlage 4 _ Einnahmen_Ausgaben Schwimmhalle Naether-Bad Zeitz
Anlage 4 _ Einnahmen_Ausgaben Wald- und Sommerbad Kayna
Anlage 4 _ Einnahmen_Ausgaben Freibad Theißen

Der Stadtrat beschließt die neue Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Bädereinrichtungen der Stadt Zeitz.


 

 

 

 

Begründung:

 

In der Sitzung des Stadtrates am 26.10.2017 sollte erstmals die 2. Änderung der Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Zeitz in ihrer Fassung vom 16.12.2016 beschlossen werden. Aufgrund berechtigter Anmerkungen und Vorschläge der Mitglieder des Ortschaftsrates Kayna wurde in dieser Sitzung die Beschlussvorlage durch die Verwaltung zurückgezogen.

Die Hinweise und Änderungsvorschläge aus dem Ortschaftsrat Kayna vom 12.10.2017 wurden eingearbeitet.

Aufgrund der Besonderheiten und Unterschiede der Einrichtungen wurde es für vorteilhafter befunden, zwei gesonderte Ordnungen

  • zum einem über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Bädereinrichtungen und
  • zum anderen über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Jugend- und Kultureinrichtungen

zu schaffen.

Damit wird die Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Zeitz in ihrer Fassung vom 16.12.2016 mit Beschlussfassung der beiden neuen Ordnungen außer Kraft treten.

Nachfolgend ein Überblick über die Änderungen im Bäderbereich:

 

  1. Änderung § 1 – Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich der Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Bädereinrichtungen der Stadt Zeitz wird um das Freibad im OT Theißen erweitert. Der Vertrag zwischen der Stadt Zeitz und der Firma „Dienstleistung Konform“ zur Betriebsführung des Freibades im Ortsteil Theißen vom 15.09.2015 wurde vom Betriebsführer zum 31.12.2017 gekündigt. Damit wird das Freibad im Ortsteil Theißen ab dem 01.01.2018 von der Stadt Zeitz weiter betrieben.

 

  1. Änderung des § 3 – Kostenlose Nutzung:

 

Beide Absätze werden zusammengefasst und der aktuellen Rechtslage angepasst.

 

  1. Änderung § 4 – Definition Personengruppen:

 

Die Definition „Familie“ wurde ergänzt. Die Definition der Schwerbehinderten wurde der aktuellen Rechtslage angepasst.

 

  1. Änderung § 5 – Eintrittstarife:

 

Gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in seiner zurzeit gültigen Fassung, haben Kommunen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel aus Entgelten für ihre Leistungen, soweit dies vertretbar und geboten ist, zu beschaffen, soweit die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen.

 

Seit 2012 hat es keine Erhöhungen der Entgeltordnung für den Bereich Bäder gegeben. Es wurden teilweise die Entgelte aus dem alten Ortsrecht übernommen und nicht verändert.

 

Gerade in den letzten Jahren kam es zunehmend aufgrund von Havarien, Einbrüchen, Vandalismus u. ä. zu Kostensteigerungen. Hinzu kamen Preissteigerungen im Bereich der Energielieferung, Wärmelieferung sowie Tariferhöhungen im TVÖD.

In der nachfolgenden Übersicht ist die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen der Bäder von 2013 bis 2018 dargestellt:

 

Ordentliche Erträge und Aufwendungen Bäder ohne Gewinnausschüttung SWZ

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produkt

Bezeichnung

 

JR 2013

JR 2014

JR 2015

vJR 2016

Plan 2017

Plan 2018

 

42421

Sommerbad

Ertrag

44.390,40 €

203.296,23 €

61.952,37 €

48.006,59 €

57.200,00 €

86.700,00 €

 

 

 

Aufwand

204.864,99 €

397.137,01 €

156.825,51 €

326.955,18 €

327.400,00 €

362.400,00 €

 

 

 

Ergebnis

-160.474,59 €

-193.840,78 €

-94.873,14 €

-278.948,59 €

-270.200,00 €

-275.700,00 €

 

42422

Waldbad Kayna

Ertrag

24.343,28 €

13.531,99 €

23.900,80 €

18.161,87 €

20.600,00 €

24.200,00 €

 

 

 

Aufwand

121.576,19 €

105.943,47 €

125.208,18 €

143.437,40 €

166.000,00 €

150.600,00 €

 

 

 

Ergebnis

-97.232,91 €

-92.411,48 €

-101.307,38 €

-125.275,53 €

-145.400,00 €

-126.400,00 €

 

42423

Freibad Theißen

Ertrag

420,17 €

420,17 €

420,17 €

18.942,84 €

7.500,00 €

20.800,00 €

 

 

 

Aufwand

66.605,67 €

67.900,30 €

70.190,67 €

108.795,69 €

98.100,00 €

180.400,00 €

 

 

 

Ergebnis

-66.185,50 €

-67.480,13 €

-69.770,50 €

-89.852,85 €

-90.600,00 €

-159.600,00 €

 

42424

Schwimmhalle

Ertrag

155.566,21 €

549.253,70 €

374.039,13 €

246.804,21 €

245.300,00 €

251.900,00 €

 

 

 

Aufwand

717.950,27 €

1.004.193,31 €

946.802,31 €

383.418,87 €

603.900,00 €

486.000,00 €

 

 

 

Ergebnis

-562.384,06 €

-454.939,61 €

-572.763,18 €

-136.614,66 €

-358.600,00 €

-234.100,00 €

 

 

Gesamt:

Ertrag

224.720,06 €

766.502,09 €

460.312,47 €

331.915,51 €

330.600,00 €

383.600,00 €

 

 

 

Aufwand

1.110.997,12 €

1.575.174,09 €

1.299.026,67 €

962.607,14 €

1.195.400,00 €

1.179.400,00 €

 

 

 

Ergebnis

-886.277,06 €

-808.672,00 €

-838.714,20 €

-630.691,63 €

-864.800,00 €

-795.800,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtaufstellung einschl. Gewinnausschüttung SWZ

 

 

 

 

 

 

 

JR 2013

JR 2014

JR 2015

JR 2016

Plan 2017

Plan 2018

 

 

 

Ertrag*

1.474.720,06 €

2.266.502,09 €

1.960.312,47 €

1.831.915,51 €

2.211.200,00 €

1.941.000,00 €

 

 

 

Aufwand

1.110.997,12 €

1.575.174,09 €

1.299.026,67 €

962.607,14 €

1.195.400,00 €

1.179.400,00 €

 

 

 

Ergebnis

363.722,94 €

691.328,00 €

661.285,80 €

869.308,37 €

1.015.800,00 €

761.600,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gewinnausschüttung netto

920.312,50 €

1.104.375,00 €

1.104.375,00 €

1.104.400,00 €

        1.485.000,00 €

   1.025.500,00 €

 

 

 

Kapitalertrag-steuersteuer und Solidaritätszuschlag

           329.687,50 €

           395.625,00 €

           395.625,00 €

           395.600,00 €

           395.600,00 €

      531.900,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

bitte beachten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2013 bis 2015 erfolgte die Wertübertragung der Bäderbetriebe aus den Bilanzen der Wibera.

 

 

 

Da die Bäderbetriebe Schwimmhalle und Sommerbad in einem Betrag zusammengefasst wurden,

 

 

 

erfolgte die Aufteilung der Kosten prozentual nach den Umsätzen der beiden Betriebe.

 

 

 

Ab dem Jahr 2016 wurden alle Kosten der einzelnen Bäderbetriebe  in neuen Produkten erfasst. Hier erfolgte die Auswertung nach der Ergebnis- und Finanzrechnung

aus dem Programm H&H Stand 31.01.2018

 

 

 

 

 

 

 

Für das WJ 2016 wurde noch kein steuerl. JAB für die Bäderbetriebe erstellt.

 

 

 

 

Bei den Zahlen der Jahre 2017 und 2018 handelt es sich um Planzahlen.

 

 

 

 

 

Zufluss der Kapitalertragsteuer erfolgt immer im Folgejahr.

 

 

 

 

 

 

 


Die Eintrittsentgelte der Bäder sollen den Entgelten der umliegenden und vergleichbaren Bädereinrichtungen angepasst werden (Anlage 3 – die Entgeltgestaltung weicht in den Bädern stark voneinander ab, so dass nicht alle Preise miteinander verglichen werden konnten).

 

Durch die Erhöhung der Eintrittsentgelte wird eine Ertragssteigerung um ca. 37.900 € erwartet.

 

Es wird angeregt, die Ertragserhöhungen zukünftig zur energetischen Sanierung der Schwimmhalle, für Reparaturen sowie Erhaltungs- und Ausstattungsinvestitionen einzusetzen.

 

Wie in der Gegenüberstellung der Bädereinrichtungen in der Anlage 2a erkennbar, wurden die Modalitäten aller drei Bäder vereinheitlicht. So gibt es jetzt in allen Freibädern eine Familientageskarte, eine Ferienkarte, 11er-Geldwertkarten. Die Abendkarte ist in allen Bädern ab zwei Stunden vor Badeschluss gültig. In allen drei Bädern werden Schwimmkurse angeboten. ALG II-Empfänger können den Sozialpass der Stadt Zeitz, der VG Droyßiger Zeitzer-Forst und der Elsteraue beantragen. Mit diesem sind sie ebenfalls ermäßigungsberechtigt.

 

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Bädereinrichtungen wichtige soziale Standortfaktoren in der Stadt Zeitz und ihren Ortschaften sind. Ihr Erhalt, ihre Fortführung und Förderung tragen tatsächlich und sichtbar zur Infrastrukturentwicklung bei.

 

Um ihren Fortbestand nicht zu gefährden, sondern weiter zu sichern, müssen Maßnahmen getroffen werden, die zum einem die Erträge steigern und zum anderen den Aufwand senken bzw. nicht weiter erhöhen.

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von

                 Bädereinrichtungen der Stadt Zeitz

 

Anlage 2: Synopsen

 

Anlage 3: Preisvergleich vergleichbare Städte

 

Anlage 4: Planzahlen 2018 einzelne Bäder


 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Neufassung Bäder_28.12.2017 (50 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 a_Synopse Bäder 10 04 2018 (38 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 2 b_Synopse Schwimmhalle 10 04 2018 (43 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 3_Preisvergleich Bäder (30 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 4 _ Einnahmen_Ausgaben Sommerbad Naether-Bad Zeitz (40 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 4 _ Einnahmen_Ausgaben Schwimmhalle Naether-Bad Zeitz (41 KB)    
Anlage 7 7 Anlage 4 _ Einnahmen_Ausgaben Wald- und Sommerbad Kayna (40 KB)    
Anlage 8 8 Anlage 4 _ Einnahmen_Ausgaben Freibad Theißen (39 KB)