Inhalt

Vorlage - VI/STR/40/0669/17  

Betreff: Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Jugend- und Kultureinrichtungen der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
19.02.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
09.04.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss
20.02.2018 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
15.03.2018 
38. Sitzung des Stadtrates Zeitz abgelehnt  (VI/STR/40/0669/17)
26.04.2018 
39. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/40/0669/19)
Anlagen:
Anlage 1_Neufassung Kultur_28.12.2017
Anlage 2_Synopse Kultur 28.12.2017
Planansatz 2018 Museum
Planansatz 2018 Schlosspark
Planansatz 2018 Haus der Jugend

Der Stadtrat beschließt die neue Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Jugend- und Kultureinrichtungen der Stadt Zeitz.


 

 

 

 

Begründung:

 

In der Sitzung des Stadtrates am 26.10.2017 sollte erstmals die 2. Änderung der Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Zeitz in ihrer Fassung vom 16.12.2016 beschlossen werden. Aufgrund berechtigter Anmerkungen und Vorschläge der Mitglieder des Ortschaftsrates Kayna wurde in dieser Sitzung die Beschlussvorlage durch die Verwaltung zurückgezogen.

Die Hinweise und Änderungsvorschläge aus dem Ortschaftsrat Kayna vom 12.10.2017 wurden eingearbeitet.

Aufgrund der Besonderheiten und Unterschiede der Einrichtungen wurde es für vorteilhafter befunden, zwei gesonderte Ordnungen

  • zum einem über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Bädereinrichtungen und
  • zum anderen über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Jugend- und Kultureinrichtungen

zu schaffen.

Damit wird die Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Zeitz in ihrer Fassung vom 16.12.2016 mit Beschlussfassung der beiden neuen Ordnungen außer Kraft treten.

Nachfolgend ein Überblick über die Änderungen für die Jugend- und Kultureinrichtungen:

 

  1. Änderung § 3 – Kostenlose Nutzung und § 4 Definition Personengruppen:

 

Die Definition der Schwerbehinderten wurde der aktuellen Rechtslage angepasst.

 

  1. Änderung § 5 – Eintrittstarife:

 

Gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in seiner zurzeit gültigen Fassung, haben Kommunen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel aus Entgelten für ihre Leistungen, soweit dies vertretbar und geboten ist, zu beschaffen, soweit die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen.

 

Die Eintrittspreise im Museum wurden letztmalig zum 1. Januar 2012 angehoben.

Das Defizit im Produkt Museum ist jährlich gestiegen.

 

JR 2013

JR 2014

JR 2015

JR 2016

HA 2017

Ertrag

154.717,82

166.252,71

161.408,10

113.678,69

192.272

Aufwand

825.832,55

893.542,79

943.609,78

934.794,29

1.066.472

Ergebnis

-671.114,73

-727.290,08

-782.201,68

-821.115,60

-874.200

 

Im Zusammenhang mit der Konsolidierung des städtischen Haushaltes ist das Museum Schloss Moritzburg Zeitz um eine schrittweise Steigerung des Kostendeckungsgrades durch die Erhöhung der Einnahmen aus Eintrittsgeldern, Trauungen und kurzfristigen Vermietungen bemüht. Dazu werden verschiedene Maßnahmen ergriffen; auch die Anhebung der Eintrittspreise an das Niveau vergleichbarer Einrichtungen soll diesem Ziel dienen.

 

 

Der normale Eintritt in den Schlosspark soll nicht verändert werden, aber der Eintritt für einige Veranstaltungen soll in Abhängigkeit vom Aufwand in Einzelfällen erhöht werden.

 

Der Eintritt bei Veranstaltungen belief sich bisher auf 3 € für Erwachsene und 2 € für Personen mit Ermäßigung.

 

Es gibt Veranstaltungen im Schlosspark, die in der Organisation und Finanzierung einen nicht so hohen Aufwand erfordern. Da sind 3 € Eintritt gerechtfertigt.

 

Aber es gibt auch Veranstaltungen, wie z. B. den Frühlingsmarkt, wo den ganzen Tag über auf mehreren Bühnen Programme für Erwachsene und für Kinder laufen. Neben dem Aufwand für die Koordinierung von bis zu 100 Händlern im Park ist dabei der Aufwand für die Zusammenstellung des Programms groß, erfordert einen hohen personellen Aufwand und verursacht natürlich auch Kosten.

Bereits 2017 wurde der Eintritt für den Frühlingsmarkt auf 5 € für nicht Ermäßigungsberechtigte angehoben.

 

Eine Erhöhung der Eintrittspreise im Schlosspark bei Veranstaltungen wird als notwendig erachtet, um das Defizit, das durch die Bewirtschaftung des Schlossparkes entsteht, zu verringern und somit zu einer Konsolidierung des Haushaltes beizutragen.

 

Dabei erfolgt die Erhöhung der Eintrittsentgelte sozialverträglich. Nach wie vor haben Kinder bis zu ihrem vollendeten 14. Lebensjahr freien Eintritt in den Park. Eine Ausnahme bilden kinderspezifische Veranstaltungen wie z. B. die Ferienspiele und Ferienabschlussparty, wo auf Grund des besonderen Aufwandes ein Eintritt erhoben wird (nicht der Kindertag - dieser bleibt weiter eintrittsfrei). Weiterhin gibt es auch die Ermäßigungen für Inhaber des Sozialpasses der Stadt Zeitz, der VGem Droyßiger-Zeitzer Forst und der Elsteraue sowie für Schüler und Studenten, Schwerbehinderte und Bundesfreiwilligendienstler. Die Ermäßigungen gelten auch bei Veranstaltungen.

 

Anhand der folgenden Tabelle werden veranstaltungsbedingte Einnahmen und Ausgaben im Schlosspark Zeitz (Angaben in € in Brutto) dargestellt:

 

Jahr

Einnahme Standge-bühren

Einnahmen Eintrittsgelder zu Veranstalt.

Einnahmen Sonstiges

Einnahmen gesamt

Ausgaben gesamt

Differenz

2016 IST

11.464,86

51.368,00

5.081,50

67.914,36

39.886,13

28.028,23

2017 IST

26.732,01

54.487,80

2.967,00

84.186,81

32.793,89

51.392,92

2018 Plan

27.000,00

60.000,00

9.000,00

96.000,00

38.300,00

57.700,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Eintrittsgelder beinhalten nicht die normalen Tageseintritte. Die dargestellten Ausgaben sind nur veranstaltungsbedingte Ausgaben wie Künstlerhonorare, Dekoration, Präsente u.s.w.

 

Bereits 2017 wurden die Standgebühren für die Händler im Schlosspark erhöht. Dies führte zu einer Mehreinnahme von ca. 15 T€.

 

Die Erhöhung des Eintrittsgeldes zum Frühlings- und Herbstmarkt 2017 zeigt in der Tabelle eine Einnahmeerhöhung um nur ca. 3.000 €. Hier spielt, wie bei allen Open-Air-Veranstaltungen, das Wetter eine große Rolle. 2017 war dies leider bei den beiden Veranstaltungen nicht so optimal.

 

 

  1. Änderung § 6 - Zeitz Card und Zeitz-Tourist-Card:

 

§ 6 „Zeitz Card und Zeitz-Tourist-Card“ muss auch angepasst werden, da dieses Rabattsystem bereits durch das System "Zeitz lohnt sich" überholt ist. Eine Überarbeitung der Satzung ist bislang unterblieben und wird nun nachgeholt.

 

 

 


 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Neufassung Kultur_28.12.2017 (47 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_Synopse Kultur 28.12.2017 (48 KB)    
Anlage 3 3 Planansatz 2018 Museum (40 KB)    
Anlage 4 4 Planansatz 2018 Schlosspark (40 KB)    
Anlage 5 5 Planansatz 2018 Haus der Jugend (39 KB)