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Vorlage - VI/STR/32/0670/17  

Betreff: Berufung Ortswehrleiter
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Brand- und Katastrophenschutz
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
25.01.2018 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
01.02.2018 
37. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/32/0670/17)

Der Stadtrat ernennt

 

  1. Herrn Christian Hemmann, unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit, zum Ortswehrleiter der Feuerwehr Zeitz, Ortswehr Luckenau.

 

  1. Herrn Erik Füldner, unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit, zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Feuerwehr Zeitz, Ortswehr Luckenau.

 


 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 15 Absatz 3 BrSchG werden Wehrleiter und deren Stellvertreter von der Gemeindefeuerwehr vorgeschlagen.

Durch den Träger der Feuerwehr erfolgt die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren. Bei noch fehlenden Qualifikationen erfolgt die Beauftragung für die Dauer von zwei Jahren.

 

Sie müssen fachlich geeignete Mitglieder im Einsatzdienst ihrer Feuerwehr sein.

Der Kreisbrandmeister ist vor der Ernennung bzw. Beauftragung anzuhören.

Die Stellungnahme des Burgenlandkreises dazu liegt bereits vor.

 

Aufgrund des Rücktrittes des Ortswehrleiters Herrn Helmut Schmidt und einer noch zu besetzenden Stelle des stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortswehr Luckenau, wurden am 29.11.2017 Neuwahlen der Ortswehrleitung Luckenau nötig.  Durch die Ortswehr Luckenau der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz wurden Herr Christian Hemmann zum Ortswehrleiter und Herr Erik Füldner zum stellvertretenden Ortswehrleiter zur Ernennung vorgeschlagen.