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Vorlage - VI/STR/40/0673/17  

Betreff: Genehmigung der Annahme von Spenden gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 7 Hauptsatzung der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kindertageseinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
25.01.2018 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss stimmt der Entgegennahme der Spende der Volks- bank Halle (Saale) eG, Wilhelm-Külz-Straße 2-3, 06108 Halle für die Anschaffung eines Kinderbusses für die TE Völkerfreundschaft, Belgrader Str.12a in Zeitz im Wert von 2.995,00 € zu.


 

 

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 99 Abs. 6 S. 1 des Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG - LSA) in seiner Fassung vom 17.06.2014 darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben  und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 beteiligen. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet gemäß § 99 Abs. 6 S. 4 und 5 KVG - LSA i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz in der zurzeit gültigen Fassung der Hauptausschuss.

 

Für die Spazierausfahrten der Krippenkinder wurde bisher ein Krippenwagen genutzt. Dieser ist defekt und kann nur noch kostenaufwendig repariert werden.

Aus diesem Grund soll ein neuer Kinderbus angeschafft werden. Hierbei handelt es sich um einen Krippenwagen mit Elektromotor, in welchem bis zu 6 Kinder transportiert werden können. Dieser lässt sich leicht lenken und Steigungen lassen sich noch bequemer befahren.

 

Die Spende der Volksbank Halle (Saale) eG soll dazu verwendet werden, diesen Kinderbus anzuschaffen.