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Vorlage - VI/STR/65/0682/17  

Betreff: Genehmigung der Annahme von Zuwendungen gemäß § 99 (6) KVG LSA i.V.m § 7 Hauptsatzung der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Zangenberg Vorberatung
09.01.2018 
Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
25.01.2018 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
01.02.2018 
37. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0682/17)

 

Der Stadtrat stimmt der Annahme einer freiwilligen Zuwendung an die Stadt Zeitz (Spende) in Höhe von 25.000 € von der Infra-Zeitz Servicegesellschaft mbH zur Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen in der Ortschaft Zangenberg zu.


Gesetzliche Grundlage:

KVG LSA § 99 (6)

Hauptsatzung der Stadt Zeitz § 7 (2) Pkt. 7

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Die Elsterflutbrücke km 2.339 der Eisenbahnstrecke 6814 (Zeitz-Altenburg) wurde durch das Hochwasser im Juni 2013 teilweise zerstört. Aufgrund dessen stand diese für die im Chemie- und Industriepark Zeitz angesiedelten Unternehmen wichtige Eisenbahnanbindung nicht mehr zur Verfügung. Die Anbindung über Altenburg verursacht zusätzliche jährliche Kosten im Bereich von mehreren 100,- T€.

 

Die Brücke soll nun im Auftrag der Bayerischen Regionaleisenbahn GmH im Jahr 2018 wieder instandgesetzt werden.

Ein Großteil der hierzu notwendigen Baustellentransporte kann aus technologischen Gründen nicht über die Schiene durchgeführt werden. Im Rahmen des Planverzichtsverfahrens beim Landesverwaltungsamt wurde hierfür die Baustellenzufahrt teilweise über die Teichstr. in Zangenberg und über ländliche und forstwirtschaftliche Wege am Rand des Zeitzer Tiergartens genehmigt. Die Stadt Zeitz wurde in dem Verfahren beteiligt und hat dazu auf der Grundlage eines Gestattungsvertrages ihre Zustimmung erteilt. Evtl. erforderliche Schadensbeseitigungsmaßnahmen werden über eine Bürgschaft geregelt.

 

In der Ortschaftsratssitzung in Zangenberg am 11.08.2017 hat auch der Ortschaftsrat dieser Verfahrensweise zugestimmt. Durch den in der Sitzung anwesenden Landrat, Herrn Ulrich wurde zugesagt, dass als Ausgleich für die außergewöhnliche Belastung durch den Baustellenverkehr eine zweckgebundene Spende durch die Infra-Zeitz Servicegesellschaft mbH für den notwendigen Wegebau in der Ortschaft zur Verfügung gestellt wird.