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Vorlage - VI/STR/65/0683/17  

Betreff: Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 79 - Gewerbegebiet Am Milchhof in Zeitz -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
21.02.2018 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
08.03.2018 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen     
Stadtrat Zeitz Entscheidung
15.03.2018 
38. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0683/)
Anlagen:
2017-12-14 Antrag auf Einleitung des Verfahrens
Übersichtsplan
Geltungsbereich

Der Stadtrat beschließt:

 

Für das Flurstück 116 der Flur 28 der Gemarkung Zeitz wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 79 - Gewerbegebiet am Milchhof in Zeitz - aufgestellt.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Baurechtschaffung für ein Gewerbegebiet auf dem Gelände der ehemaligen Molkerei an der Tröglitzer Straße gemäß den Darstellungen im Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziel, Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

 

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 2 Abs. 1 BauGB

bereits gefasste Beschlüsse:

 

aufzuhebende Beschlüsse:

 

 

 

Begründung:

 

 

Der vorgesehene Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 79 - Gewerbegebiet am Milchhof in Zeitz – ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Der aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungsplan entspricht somit den Zielen des Flächennutzungsplanes.

 

Das Gelände ist teilweise bereits bebaut. Da die dort vorhandene Bebauung noch keinen im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach den Kriterien des § 34 BauGB darstellt, ist eine Genehmigung weiterer Bauvorhaben bzw. Erweiterungen oder Nutzungsänderungen gemäß § 34 BauGB ohne verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) nicht möglich.

Um Konflikte vorab weitestgehend zu vermeiden, sollen die zulässigen Nutzungen im Bebauungsplanverfahren nach öffentlicher Erörterung und Abwägung im Stadtrat geregelt werden, sodass auch für die zukünftigen Nutzer Planungssicherheit hergestellt wird.

 

Durch den Investor ist die Errichtung von überdachten Stellplätzen mit Photovoltaikanlagen geplant.

 

 


Anlagen:

Antrag zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

Geltungsbereichskarte

Übersichtsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2017-12-14 Antrag auf Einleitung des Verfahrens (234 KB)    
Anlage 2 2 Übersichtsplan (694 KB)    
Anlage 3 3 Geltungsbereich (235 KB)