Vorlage - VI/STR/65/0685/18
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Der Stadtrat beschließt die 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Zeitz vom 11.11.2010.
Gesetzliche Grundlage: | BestattG LSA vom 05.02.2002
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bereits gefasste Beschlüsse: | - Friedhofssatzung der Stadt Zeitz vom 11.11.2010 - Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz vom - 1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz vom 16.12.2010 - 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz vom 16.12.2010
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aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Die Stadt Zeitz regelt gemäß § 8 KVG LSA im eigenen Wirkungskreis durch Satzung die Benutzung der Friedhöfe.
Die Auswertung der Kosten- und Gebührenkalkulation für die Friedhöfe Geußnitz, Kayna, Luckenau und Mahlen ergaben Verwaltungsgebühren, welche in der 2. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung mit Beschluss des Stadtrats am 04.05.2017 festgelegt sind.
Für jede Beisetzung ist eine Genehmigung durch die Stadt Zeitz erforderlich und damit auch eine Gebühr zu verlangen. In der 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Zeitz vom 11.11.2010 wird die Genehmigungspflicht für Beisetzungen aufgenommen.
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 1. Änderungssatzung für Vorlage (16 KB) |