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Vorlage - VI/STR/65/0685/18  

Betreff: 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Zeitz vom 11.11.2010
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG öffentliches Grün / Baumschutz
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Luckenau Vorberatung
24.01.2018 
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Geußnitz Vorberatung
30.01.2018 
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz geändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
21.02.2018 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Kayna Vorberatung
01.03.2018 
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna      
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
08.03.2018 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen     
Stadtrat Zeitz Entscheidung
15.03.2018 
38. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0685/18)
Anlagen:
1. Änderungssatzung für Vorlage

 

Der Stadtrat beschließt die 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Zeitz vom 11.11.2010.

 


Gesetzliche Grundlage:

BestattG LSA vom 05.02.2002

 

bereits gefasste Beschlüsse:

- Friedhofssatzung der Stadt Zeitz vom 11.11.2010

- Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz vom  

  16.12.2010

- 1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung

   der Stadt Zeitz vom 16.12.2010

- 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung

  der Stadt Zeitz vom 16.12.2010

 

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Zeitz regelt gemäß § 8 KVG LSA im eigenen Wirkungskreis durch Satzung die Benutzung der Friedhöfe.

 

Die Auswertung der Kosten- und Gebührenkalkulation für die Friedhöfe Geußnitz, Kayna, Luckenau und Mahlen ergaben Verwaltungsgebühren, welche in der 2. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung mit Beschluss des Stadtrats am 04.05.2017 festgelegt sind.

 

Für jede Beisetzung ist eine Genehmigung durch die Stadt Zeitz erforderlich und damit auch eine Gebühr zu verlangen. In der 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Zeitz vom 11.11.2010 wird die Genehmigungspflicht für Beisetzungen aufgenommen.

 

 


Anlagen:

1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Zeitz vom 11.11.2010

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Änderungssatzung für Vorlage (16 KB)