Vorlage - VI/STR/32/0690/18
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Es wird/ werden
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als Hundewiese/n ausgewiesen, auf der/denen entsprechend ein Hundekotbeutelspender und ein Papierkorb laut Variante Nr. … aufgestellt und mittels eines Schildes „Hundewiese“ als solche ausgewiesen wird/werden.
Begründung:
Nach § 4 Abs 3 Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz sind Hunde innerhalb der geschlossenen Ortschaft an der Leine zu führen. Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundewiesen.
Die Stadt Zeitz ist gewillt solche für die Hundehalter zu schaffen, sodass den Hunden Auslauf geboten werden kann. Im Folgenden sollen mögliche Standorte, Kosten, Ausstattung und gesetzliche Grundlagen vorgestellt, diskutiert sowie festgelegt werden. Weiterhin ist zu überlegen, ob Pflegepatenschaften zur Unterhaltung der Hundewiese angestrebt werden sollen. Es gibt keine Vorgaben, dass Hundewiesen eingezäunt werden müssen. Um Kosten zu vermeiden, soll auf einen Zaun verzichtet werden. Dieser ist nicht erforderlich.
Anlage:
Anlage 1 – Standorte, Beschilderung, Anschaffungskosten
Anlage 2 – Kartenausschnitte
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage 1 - Standorte, Beschilderung, Anschaffungskosten (147 KB) | |||
2 | Anlage 2 - Kartenaussschnitte (1405 KB) | |||
3 | Anlage 3 BV Hundewiese (395 KB) |