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Vorlage - VI/STR/40/0702/18  

Betreff: Verleihung des Ehrenamtspreises ab 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kultur und Tourismus
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
19.02.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
08.03.2018 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses geändert beschlossen     
Stadtrat Zeitz Entscheidung
15.03.2018 
38. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/40/0702/18)

Die Verleihung des „Ehrenamtspreises der Stadt Zeitz“ erfolgt ab dem Jahr 2019 für das laufende Jahr im Rahmen des Festempfangs zum Zeitzer Zuckerfest.


Gesetzliche Grundlage:               KVG LSA

Bereits gefasste Beschlüsse:      VI/STR/STR/0116/2901/15

Aufzuhebende Beschlüsse:         keine

 

Begründung:

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 29.01.2015 beschlossen, dass zur Anerkennung, öffentlichen Würdigung und Förderung des ehrenamtlichen Engagements jährlich ein Ehrenamtspreis ausgelobt wird. In diesem Beschluss wurde festgelegt, dass die Preisverleihung durch den Oberbürgermeister im öffentlichen Teil der Dezembersitzung des Stadtrates für das Folgejahr vorgenommen wird.

Vorschläge können bis zum 1. August des laufenden Jahres bei der Stadt Zeitz eingereicht werden. Es werden maximal 5 Preise pro Jahr verliehen.

 

Erfahrungsgemäß ist die Tagungsordnung der Dezembersitzung des Stadtrates regelmäßig sehr umfangreich, so dass der Verleihung des Ehrenamtspreises nicht die Zeit eingeräumt werden konnte, die sie verdient. Andererseits kam es auch schon vor, dass die Tagesordnung aufgrund des Umfangs nicht vollständig abgearbeitet werden konnte.

 

Deshalb wird folgende Änderung des Beschlusses VI/STR/STR/0116/2901/15 in der Hinsicht vorgeschlagen, dass zukünftig die Preisverleihung während des Festempfanges im Rahmen des Zeitzer Zuckerfestes durchgeführt wird.

 

Damit soll die Anerkennung und öffentliche Würdigung der ehrenamtlich Tätigen in einem angemesseneren, festlicheren Rahmen und größerer Öffentlichkeit erfolgen.