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Vorlage - VI/STR/65/0709/18  

Betreff: Spielplatzkonzeption der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG öffentliches Grün / Baumschutz
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Kayna Vorberatung
01.03.2018 
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna      
Ortschaftsrat Würchwitz Vorberatung
13.03.2018 
Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Zangenberg Vorberatung
13.03.2018 
Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Pirkau Vorberatung
19.03.2018 
Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau abgelehnt   
Ortschaftsrat Nonnewitz Vorberatung
20.03.2018 
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Luckenau Vorberatung
21.03.2018 
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau      
04.04.2018 
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Geußnitz Vorberatung
27.03.2018 
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Theißen Vorberatung
27.03.2018 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen an Amt/Ausschuss verwiesen     
17.04.2018 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
04.04.2018 
Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
09.04.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport geändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
19.04.2018 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
26.04.2018 
39. Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen  (VI/STR/65/0709/18)
Anlagen:
2018-02-06 Entwurf Spielplatzkonzeption
Änderungen zur Spielplatzkonzeption-zu TOP 17

 

 

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 26.04.2018 die Spielplatzkonzeption der Stadt Zeitz und deren Umsetzung.

 


 

 

Gesetzliche Grundlage:

Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-

Anhalt (KVG LSA) § 4 vom 17.06.2014

(GVBl. LSA S. 288) in der jeweils gültigen Fassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

II/0669/0412/97, III/0706/1912/02, III/0835/2509/03, IV/0141/1003/05, IV/05/65/051

 

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

 

Begründung:

 

Vor dem Hintergrund, dass die derzeit aktuelle Spielplatzkonzeption der Stadt Zeitz aus dem Jahr 2005 stammt und sich seitdem die stadträumliche Situation stark verändert (Eingemeindung neuer Ortschaften, Rückbau in einzelnen Wohnquartieren) hat und der demografische Wandel weiter fortgeschritten ist, macht sich ein Überarbeiten und Anpassen an die aktuellen Gegebenheiten erforderlich.

Ziel der Konzeption ist es, mit einer möglichst detaillierten Bestandsaufnahme und einer Qualitätsbeurteilung aller öffentlichen Spielplätze konkrete Aussagen zur Qualitätsverbesserung geben zu können und künftige Maßnahmen zur Schaffung hochwertiger, bedarfsgerechter öffentlicher Spielangebote langfristig zu sichern.

Die Umsetzung der in der Spielplatzkonzeption aufgeführten Maßnahmen gehen einher mit folgenden Zielen:

 

  1. Verbesserung der Lebensqualität in der Stadt Zeitz und ihren Ortsteilen
  2. Verbesserung der Spielplätze durch Qualität statt Erhalt aller Spielplätze (Quantität)
  3. Sinnvolle Verteilung von Spielplätzen in der Stadt
  4. Wirtschaftlicher Einsatz der vorhanden Mittel unter Berücksichtigung der Folgekosten und Nachhaltigkeit

Die letzte Änderung der Spielplatzkonzeption der Stadt Zeitz wurde durch den Stadtrat am 02.06.2006 (Beschlussnummer IV/05/65/051) beschlossen.

 


Anlage:

Spielplatzkonzeption 2018

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018-02-06 Entwurf Spielplatzkonzeption (12934 KB)    
Anlage 2 2 Änderungen zur Spielplatzkonzeption-zu TOP 17 (1708 KB)