Inhalt

Vorlage - VI/STR/STR/0716/18  

Betreff: Anbringung des früheren Schriftzuges "E. A. NAETHER" am ZEKIWA-Gebäude, Geschwister-Scholl-Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fraktion ALL/AfD
CDU-Fraktion
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Vorberatung
15.03.2018 
38. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/STR/0716/18)
Anlagen:
Foto_ZEKIWA

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt darauf hinzuwirken, dass bei der Sanierung des ZEKIWA-Gebäudes – Geschwister-Scholl-Straße, der obere Fassadenteil (gemäß beiliegendem Foto) mit dem Schriftzug  „E. A. NAETHER“ versehen wird.


Gesetzliche Grundlage:

KVG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

Keine

aufzuhebende Beschlüsse:

Keine

 

 

 

Begründung:

 

Das frühere „ZEKIWA-Gebäude“ an der Kreuzung Geschwister-Scholl-Straße, Badstubenvorstadt, Albrechtstraße soll im Treuhandvermögen der Stadt wieder einer Nutzung zugeführt werden. Die Nutzung eines Teiles des Gebäudes ist als Stadtarchiv vorgesehen.

 

Die Fassade des einstigen Produktionsstandortes der Firma E. A. Naether trug von der Erbauung her unter der Jahreszahl 1908  den Schriftzug E. A. NAETHER (siehe Abbildung). Zu DDR-Zeiten hat man versucht, alle Erinnerungen an die Familie Naether zu tilgen oder schlecht zu reden. Das Gebäude wurde zum Hauptproduktionsstandort des VEB ZEKIWA Zeitz, weshalb auch der Schriftzug von der Fassade entfernt wurde.

 

Um die Fassade wieder in ihrer einstigen Schönheit herzustellen oder der zukünftigen Generation zu zeigen, um was für ein Gebäude es sich hier handelt und wer es erbauen ließ, ist es wichtig, den Namen bauhistorisch korrekt wieder an der Fassade anzubringen. Es wäre ein Stück sichtbare Industriekultur in Zeitz, denn ohne die Familie Naether und ihre Firma wäre Zeitz nicht die Stadt der Kinderwagen geworden.

 

 

 

Anlage:


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Foto_ZEKIWA (274 KB)