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Vorlage - VI/STR/40/0720/18  

Betreff: 3. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie von Einrichtungen der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kultur und Tourismus
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
09.04.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
17.04.2018 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses    
Stadtrat Zeitz Entscheidung
26.04.2018 
39. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/40/0720/18/)
Anlagen:
403_Anlage 1 Entgeltordnung
Entgelte_Anlage 2_2018

Der Stadtrat beschließt die 3. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie von Einrichtungen der Stadt Zeitz in ihrer Fassung vom 15.06.2012 (öffentlich bekannt gemacht am 23.06.2012).

Der Beschluss des Stadtrates vom 14.12.2017 wird hiermit aufgehoben.


Begründung:

 

Die 3. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten und Gebäuden sowie von Einrichtungen der Stadt Zeitz wurde im November 2017 in den Ausschüssen vorberaten und im Dezember im Stadtrat beschlossen. Bei der  Anzeige der Benutzungs- und Entgeltordnung stellte die Kommunalaufsichtsbehörde fest, dass die Bezeichnung 3. Änderungssatzung in Anlage 1 der Vorlage falsch ist, da es sich nur um eine Ordnung und nicht um eine Satzung handelt. Der Beschluss vom 14.12.2017 ist demnach aufzuheben und die 3. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung ist erneut zu beschließen.

 

 

Gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
(KVG LSA) in seiner zurzeit gültigen Fassung, haben Kommunen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel aus Entgelten für ihre Leistungen, soweit dies vertretbar und geboten ist, zu beschaffen, soweit die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen.

 

Die Haushaltslage ist defizitär, so dass sich die Stadt Zeitz an dem Maßnahmenplan zur Haushaltskonsolidierung orientieren muss. Dieser sieht vor, auch Nutzungsentgelte anzupassen, um einen Haushaltsausgleich anzustreben.

 

Eheschließungen außerhalb des traditionellen Trauzimmers sind immer mehr gefragt. Bislang wurde dem durch die Möglichkeit Rechnung getragen, im Japanischen Garten zu heiraten.

 

Hierzu wurde bislang eine zusätzliche Gebühr von 200,00 € genommen. Um die Eheschließungen dort durchführen zu können, müssen umfangreiche Vorbereitungen getroffen werden. So müssen Bühnenpodeste gestellt werden, auf denen die Stühle für die Gäste Platz finden, Tontechnik wird bereitgestellt, Dekoration vorgehalten. Aufgrund des Aufwands wurden bislang lediglich 2 Termine pro Jahr angeboten, an denen mehrere Eheschließungen im Japanischen Garten stattfinden konnten. Das Angebot wurde im Jahr 2017 lediglich von 2 Ehepaaren genutzt. Aufgrund des Aufwands und der bislang geringen Resonanz, soll das Angebot angepasst werden. In Zukunft werden keine festen Termine mehr vorgeschrieben, jedoch die Gebühr dem Aufwand angepasst. Diese soll zukünftig 400,00 € betragen.

 

Da weiterhin neue Möglichkeiten außerhalb des Trauzimmers zu heiraten gefragt sind, soll ab dem Jahr 2018 auch die Trauung im Wehrturm am Detmold Garten angeboten werden. Dies soll zunächst gegen eine zusätzliche Gebühr von 200,00 € erfolgen. Zwar muss auch hier ein gewisser Aufwand betrieben werden, um den Turm zu nutzen. Vom SG Kultur und Tourismus wird jedoch eingeschätzt, dass der Aufwand geringer sein wird, als im Japanischen Garten, weshalb die geringere Gebühr gerechtfertigt ist.

 

Außerdem soll künftig für die Vermietung des Kellergewölbes im Braumeisterwohnhaus von Freitag bis Sonntag die Miete statt 54,00 € pro Tag auf 108,00 € pro Tag angehoben werden.

 

Auswirkungen

auf den Haushalt:

  1. Japanischer Garten

Davon ausgehend, dass wie 2017  2 Eheschließungen im Schlosspark stattfinden, wird mit einem höheren Gebühren- aufkommen zu rechnen sein.

 

 

  1. Wehrturm am Detmold Garten

Wenn dieser neue Ort angenommen wird, wird mit Mehr- einnahmen gerechnet. Deren Höhe bleibt abzuwarten.

 

 

  1. Alte Mälzerei

Es ist mit Mehreinnahmen zu rechnen. Die Höhe bleibt abzuwarten.

 

 


 


Anlagen:

 

1        Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten  in Gebäuden sowie von Richtungen der Stadt Zeitz

2        Synopse

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 403_Anlage 1 Entgeltordnung (15 KB)    
Anlage 2 2 Entgelte_Anlage 2_2018 (12 KB)