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Vorlage - VI/STR/32/0730/18  

Betreff: Bewilligung einer außerplanmäßigen Auszahlung - Bau Feuerwehrgerätehaus
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
Fachbereich Technisches Zeitz
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
19.04.2018 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
26.04.2018 
39. Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen  (VI/STR/32/0730/18)

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 180.000,00 € für die Fertigstellung der Feuerwache Zeitz (Investitionsnummer 12600.15006).

 

Die Finanzierung erfolgt aus den Einnamen für Grundstücksverkäufe (Investitionsnummer 11171.13016).


Gesetzliche Grundlage:           § 105 KVG LSA

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: VI/STR/65/0353/16

 

 

aufzuhebende Beschlüsse:    -                       

 

 

Begründung:

 

Entsprechend § 25 Hauptsatzung der Stadt Zeitz entscheidet der Stadtrat über überplanmäßige Auszahlungen nach § 105 KVG LSA, wenn diese einen Wert von 50.000 € übersteigen.

 

Nach derzeitigen Stand  sind bisher ca. 1,242 Mio. € Bauleistungen erbracht bzw. mit Aufträgen gebunden. Die für die Fertigstellung der Feuerwache Zeitz über den Planansatz benötigten Mittel resultieren aus erhöhten Baukosten durch zeitliche Verschiebungen geplanter Ausschreibungen bzw. Vergaben von Bauleistungen. Die Gewerke Innenputz-, Fliesenleger- und Bodenbelagsarbeiten befinden sich in der Ausschreibungsphase. Die Leistungsverzeichnisse für Fassaden- und Malerarbeiten sowie die Außenanlagen befinden sich noch in der Endfertigstellung beim Planungsbüro.

 

Gewerk:

Kostenberechnung (€):

Innenputz

24.541,73

Fliesenlegerarbeiten

33.311,30

Bodenbelag

13.290,56

Innentüren

26.733,35

Estrich

23.356,44

Fassade

(ca.)53.000,00

Malerarbeiten

(ca.)12.000,00

Außenanlagen

(ca.) 25.000,00

 

Gesamt:

 

211.233,38 €

 

Zum Haushaltsansatz aus dem Programm STARK V in Höhe von 1.282.979,00 € (Beschluss-Nr. VI/STR/65/0353/16) ergibt sich rein rechnerisch ein Fehlbedarf von 170.788,29 € 

(1.242.533,91 € +211.233,38 € - 1.282.979,- €)

Da noch nicht für alle der genannten Gewerke Ausschreibungsergebnisse vorliegen, wurde der noch erforderliche Finanzbedarf auf 180 T€ aufgerundet.

 

 

Die Finanzierung sollte zu 100 % über das Förderprogramm STARK V erfolgen. Der darüber hinaus nun leider entstandene finanzielle Fehlbedarf bis zur nutzungsfähigen Fertigstellung muss gedeckt sein, bevor weitere Bauleistungsausschreibungen einschl. Auftragserteilungen erfolgen können.

 

Diese Kosten sind nach Auskunft des SG HHR gedeckt. Die notwendigen Mehrkosten von derzeit ca. 180 T€ werden aus den Einnahmen aus Grundstücksverkäufen finanziert. Diese stehen daher zur Finanzierung des Fehlbedarfs zur Verfügung.

 

 

 

 


 


Finanzielle Auswirkungen (in EURO)            180.000,00 €

 

 

Investitionsnummer

 

Auszahlungen – Hhst.:   11171.13016            180.000,00 €      

 

Ausgaben:

 

1. Kosten der zu be-2. Jährliche Folge-3. Maßnahmebezo-

    schließenden Maß-    kosten:    gene Einnahmen:

    nahme:   € 180.000,00     €

 

  Mittel sind veranschlagt

   € VMH  €Hhst.                             Hhst.                                 

        

 

 

Mittel sind nicht veranschlagt, Finanzierung erfolgt:

 

Die Deckung erfolgt aus: Grundstücksverkäufen Haushalt 2018  Hhst. 11171.13016   180.000,00 €