Vorlage - VI/STR/OB/0731/18
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In Ergänzung des Beschlusses des Stadtrates vom 06. März 2014, unter Beschlussnummer V/STR/20/1146.1/14, zur Bestätigung der Jahresrechnung 2012 wird gem. § 45 Abs. 2 Nr. 4 KVG LSA in Verbindung mit § 120 Abs. 1 KVG LSA dem Oberbürgermeister Dr. Volkmar Kunze a. D. nach Ausräumung der Beanstandungen Entlastung erteilt.
Gesetzliche Grundlage: §§ 45, 120 KVG LSA |
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bereits gefasste Beschlüsse: V/STR/20/1146.1/14 |
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aufzuhebende Beschlüsse:
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Begründung:
In der 46. Sitzung des Stadtrates Zeitz am 06.03.2014 wurde unter TOP 10 die Jahresrechnung 2012 und die Entlastung des Oberbürgermeisters Dr. Volkmar Kunze a.D. beraten.
Der Stadtrat bestätigte gemäß § 170 Abs.3 GO LSA die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 mehrheitlich
mit 35 zu 3 zu 3 Stimmen (Beschluss-Nr. V/STR/1146.1/0603/14).
Eine Entlastung des Oberbürgermeisters Dr. Volkmar Kunze a. D. wurde jedoch ausdrücklich abgelehnt.
Es wurden zwei Gründe protokolliert:
1. Planungsauftrag Bäderlandschaft
Ohne Beteiligung des Hauptausschusses erfolgte durch den Oberbürgermeister Dr. Volkmar Kunze a.D. die Vergabe eines Planungsauftrages für einen Ersatzneubau der Schwimmhalle.
Dr. Kunze beauftragte auf Grundlage des Beschlusses des Aufsichtsrates der Stadtwerke Zeitz (24.11.2010) den Geschäftsführer a.D. Herrn Andreas Huke am 09.02.2011 mit einer Machbarkeitsstudie zu einer Höchstgrenze von 60.000 €, wie ein Neubau der Schwimmhalle aussehen könnte.
Entsprechend dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes erfolgte die Zahlung der Planungskosten in Höhe von 57.000 € in haushaltsrechtlich unzulässiger Weise durch Verrechnung mit der Gewinnausschüttung der Stadtwerke Zeitz GmbH.
In der Anhörung des Oberbürgermeisters während der Sitzung wurde protokolliert, dass es Oberbürgermeister Dr. Kunze a. D. zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht bewusst war, dass es sich bei diesem Auftrag um eine HOAI – Vergabe handelte und dass im Nachhinein die Ergebnisse der Planungen in einer Beratung am 21. Februar 2013 vorgestellt wurde.
2. Jahresrechnung 2011 des Vereins “Auf Messers Schneide“
Der Verein „Auf Messers Schneide“ dessen Mitglied die Stadt Zeitz war, erhielt 100.000 € aus Haushaltsmitteln für eine Ausstellung im Museum. Der Vorsitzende des Vereins, Oberbürgermeister Dr. Volkmar Kunze a.D. ging unter Missachtung des vorgegebenen Budgets weitere langfristige Zahlungsverpflichtungen ein, welche die Laufzeit der Ausstellung weit überstiegen.
Damit wurden weitere Haushaltsmittel ohne Ermächtigung des Stadtrates verwendet und im Zusammenhang mit dem zeitlichen Umfang der Vereinstätigkeit der Beschluss des Stadtrates umgangen.
In den darauffolgenden Haushaltsjahren wurde dieser Sachstand intensiv beraten und bis zur Erledigung aufgearbeitet.
Die Aufstellung der Jahresabschlüsse bis zur Auflösung des Vereins 2015 nebst Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung , sowie Steuererklärungen erfolgten durch die BTK Steuerberater- & Rechtsanwaltssozietät, Rudolf- Breitscheidstr. 10, in 06110 Halle .
Die Kontoschließung des Geschäftskontos bei der Sparkasse Burgenlandkreis erfolgte zum 24.3.2016.
Schließlich erfolgte nach Mitteilung des Amtsgerichtes Stendal vom 31.03.2016 unter der Geschäftsnummer VR 2374 die Löschung des Vereins „Auf Messers Schneide –Zeitz 2014 e.V. “ zum 24. 3. 2016 aus dem zentralen Vereinsregister des Landes Sachsen- Anhalt.
Aufgrund des Zeitablaufes wurde die Stadt Zeitz durch die Kommunalaufsichtsbehörde aufgefordert, die Gründe für die Nichtentlastung des Oberbürgermeisters aus heutiger Sicht darzulegen, um erneut einen Entlastungsbeschluss für das Jahr 2012 zu ermöglichen.
Die Verwaltung hat die Vorgänge aufgearbeitet und die Entscheidungen des Oberbürgermeisters Dr. Volkmar Kunze a.D. transparent dargestellt.
Auf besonderen Hinweis der Kommunalaufsichtsbehörde kann nach Stellungnahme des Oberbürgermeisters und Ausräumung der Beanstandungen nur bei schwerwiegenden Verstößen eine Entlastung verweigert werden.
Es wird daher vorgeschlagen, den Vorgang im Sinne der nachträglich hergestellten Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft zu heilen und dem
Oberbürgermeister Dr. Volkmar Kunze a. D. aufgrund der aufgearbeiteten und beratenen Aktenlage Entlastung zu erteilen.
9 Anlagen
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Schlussbericht17092013 (847 KB) | |||
2 | Anlage1-Haushaltssatzung (819 KB) | |||
3 | Anlage2-KassenmaessigerAbschluss (384 KB) | |||
4 | Anlage3-VerfuegungNr171 (333 KB) | |||
5 | Anlage4-Ergebnisrechnung (521 KB) | |||
6 | Anlage5-AufstellungVerwendungsnachweise (60 KB) | |||
7 | Anlage6-GravierendeEinwendungenderVerwaltung (909 KB) | |||
8 | Anlage 7 StellungnahmedesOBMzumSchlussbericht2012 (356 KB) | |||
9 | Anlage 8 RechenschaftsberichtHJ2012 (8262 KB) |