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Vorlage - VI/STR/40/0764/18  

Betreff: Genehmigung der Annahme von Zuwendungen gemäß § 99 KVG LSA i. V. m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kultur und Tourismus
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
30.08.2018 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss stimmt der Entgegennahme der folgenden Zuwendung zu:

 

Art der Zuwendung

Sponsor

Wertumfang

Sachspende: Transportarbeiten im Rahmen der 1050-Jahrfeier (2017)

SSBZ

1.900,62 € Brutto

 


Begründung:

 

Gemäß § 99 Abs. 6 S. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in seiner Fassung vom 17.06.2014 darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 beteiligen.

Über die Annahme und Vermittlung entscheidet gemäß § 99 Abs. 6 S. 3 KVG LSA i.  V. m.  § 7 Abs. 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz i. d. F. der 1. Änderung vom 27.10.2014 der Haupt- und Wirtschaftsausschuss.

 

Im Zeitraum vom 24.05. bis 12.06.2017 übernahm der SSBZ für mehrere Veranstaltungen Absperrleistungen wie Auf- und Abbau von Bauzäunen, Bakenfüßen, Absturzsicherungen usw., die der Stadt Zeitz als Sachspende geleistet wurden.

 

Die Leistung i. H. v. 1.900,62 € Brutto wurde bereits entgegengenommen, eine Spendenbescheinigung wurde ausgestellt. Bei Erstellung der Listen für den BLK ist nunmehr aufgefallen, dass noch keine Beschlussfassung und damit noch keine Genehmigung der Annahme hierzu vorliegt. Dies soll mit dieser Vorlage nachgeholt werden.