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Vorlage - VI/STR/40/0771/18  

Betreff: Genehmigung der Annahme von Zuwendungen gemäß § 99 KVG LSA i. V. m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kultur und Tourismus
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
30.08.2018 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss stimmt der Entgegennahme der folgenden Zuwendung zu:

 

Art der Zuwendung

Sponsor

Wertumfang

Unterstützung des 9. Zeitzer Zuckerfestes 2018

MIBRAG

1.071,00 € Brutto

 


Begründung:

 

Gemäß § 99 Abs. 6 S. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in seiner Fassung vom 17.06.2014, darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 beteiligen.

Über die Annahme und Vermittlung entscheidet gemäß § 99 Abs. 6 S. 3 KVG LSA i. V. m.     § 7 Abs. 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz i. d. F. der 1. Änderung vom 27.10.2014 der Haupt- und Wirtschaftsausschuss.

 

Die Stadt Zeitz feiert in diesem Jahr ihr 9. Zuckerfest. Insbesondere für den Festabend wurden Sponsoringmittel eingeworben. Die MIBRAG wird sich im Rahmen eines Sponsoringvertrages mit 1.071,00 € Brutto (900,00 € Netto) an der Finanzierung des Festabends beteiligen. Als Gegenleistung wird die Stadt Zeitz eine entsprechende Firmenwerbung im Michaelboten übernehmen.