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Vorlage - VI/STR/65/0772/18  

Betreff: Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Straßenbau und Verkehr
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
15.08.2018 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Entscheidung
21.08.2018 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   

 

Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss bewilligt die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 31.500,00 € für die Erdarbeiten zur Verlegung des Straßenbeleuchtungskabels in der Stephansstraße und Johannisteich.


Gesetzliche Grundlage:

§ 105 KVG LSA

§ 25 Hauptsatzung Stadt Zeitz

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

Begründung:

 

 

Durch die Redinet Burgenland GmbH werden 2018 in der Stephansstraße und Johannisteich neue Elektro-Erdkabel verlegt.

 

In diesem Zuge soll das marode und reparaturanfällige Beleuchtungskabel mit erneuert werden.

Ebenfalls sollen in der Stephansstraße ein alter Betonmast und 2 Wandmontagen ersetzt werden. Im Johannisteich betrifft dies eine Wandmontage.

Zur Reduzierung des Energieverbrauchs werden die vorhandenen Leuchtmittel durch energiesparende LED Leuchten ersetzt.

 

Die Kosten für die Erdarbeiten werden von der Redinet Burgenland GmbH vorfinanziert und belaufen sich auf voraussichtlich 31.500,00 €.

 

Die Kosten für die Herstellung der Beleuchtungsanlage in der Stephansstraße betragen 12.930,64 € und für den Bereich Johannisteich 5.185,71 € und werden gemäß Dienstleistungsvertrag vom Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH ausgeführt.

 

Auf der Investitionsnummer 5451013001 – Ersatz Straßenbeleuchtung – sind im städtischen Haushalt 20.000,00 € vorgesehen. Diese Summe reicht aber nicht für die Beauftragung der Erdarbeiten aus.

 

 

Aus diesem Grund ist eine überplanmäßige Auszahlung i.H.v. 31.500,00 € notwendig.

 

Die Finanzierung des überplanmäßigen Aufwandes erfolgt aus dem Produktsachkonto 54100.096200 /  5410018011 „Ausbau Kreuzung Röntgenstraße / Rasberger Straße“ i.H.v. 31.500,00 €.

 

Die Kosten werden in 2018 noch kassenwirksam.